Hallo Mathias. Bitte antworte nicht mehr heute auf diese Mail. Etwas Zeit zum nachdenken tut allen Beteiligten gut.
Am Mittwoch 23 Dezember 2009 06:46:24 schrieb Mathias Kemper: > Meiner Meinung nach erhitzen sich die Gemüter weil wir von 2 > verschiedenen Vorraussetzungen ausgehen. Ich glaube den Kern des Problems hast du damit nicht erkannt. Zumindest nicht meine Position. Du bist hier zu uns gestoßen mit der Meinung "Die NS war mal eine Rennstrecke, wird leider noch von manchen wie eine Rennstrecke benutzt, ist jetzt aber eine ganz normale öffentliche Straße wie jede andere auch (nur Mautpflichtig)." Ich sehe das fundamental anders. Und zwar ungefähr so: "Die NS war mal eine Rennstrecke, wird heute nur noch zeitweise für Rennveranstaltungen benutzt, kann die meiste Zeit von Privatpersonen gegen Gebühr für Rundfahrten benutzt werden. In dieser Zeit gilt dann auf Wunsch des Betreibers die StVO. Eine Rennstrecke ist es dennoch." Der Unterschied ist der, dass ich eine "Rennstrecke" nicht mit "jeden Tag fährt einer gegen die Mauer" gleich setze. Ich kann sehr gut damit leben, dass eine Rennstrecke auch nur von Normalbürgern befahren wird und ich kann auch sehr gut damit leben, dass dort zeitweise die StVO gilt. Nur übt hier ein privater Spaßveranstalter sein Hausrecht aus, verlangt Eintritt und regelt über seine Nutzungsbedingungen, dass während gewisser Zeiten die StVO gilt. Der Veranstalter kann ohne Gesetzesänderung auch jederzeit die Gültigkeit der StVO ablehnen und wieder Rennen betreiben, wenn er möchte. Mir scheint, den Unterschied im Denkansatz hast du bisher nie zur Kenntnis genommen. Du wehrst dich wehement gegen die "Rennstrecke", weil dort nicht primär Rennveranstaltungen abgehalten werden. Außerdem definiere ich eine "Rennstrecke" sicherlich nicht durch den Fahrstil, den die Fahrer dort pflegen. Dann wüsste ich einige andere Stellen, die ich als Rennstrecke eintragen könnte. Das wäre aber sicherlich Quatsch. > Einmal betrachte ich die NS so wie sie verkehrstechnisch im Gesetz > derzeit(!) verankert ist. Wo bitte ist die NS im Gesetz erwähnt? :-) Ich würde dich auch hier nochmal um etwas Mäßigung bitten. Deine Begriffswahl sagt mir, dass es nicht fair ist, wenn du mir "gefährliches Halbwissen" vorwirfst, denn deine Begriffe sind zu oft Missverständlich und nicht ausreichend klar definiert. Nachlesbare Referenzen zu deinen Thesen gab es bisher übrigens auch nicht. Die Betreibergesellschaft unterwirft die Strcke der StVO. Gut. Darf sie. Dann gilt die dort auch. Aber das macht eine private Vergnügungsstrecke noch nicht zu einem Teil des Straßenverkehrsnetzes. Du verbreitest den Eindruck als würde sich das Gesetz per Erlass vom Gesetzgeber auch auf die NS beziehen. Das ist aber sicherlich nicht so, die NS unterwirft sich freiwillig (und nur zeitweise!) dem Gesetz. Das ist die andere Richtung und ein ganz normaler Vorgang, den jeder Privatmensch mit seinem privaten Grund und Boden tun kann, wenn er das möchte. Diesen Unterschied solltest du bedenken. Gruß, Bernd -- Windows Error 01E: Timing error. Please wait. And wait. And wait.
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