Am Di Dezember 22 2009 glaubte Mathias Kemper zu wissen: > hilf mir doch bitte mal über die Straße, ich blick da derzeit nicht > durch....:-))
Den Eindruck könnte man bekommen, ja. ;-) Es gibt Kraftfahrstraßen und Bundesstraßen. Auch Kreisstraßen oder Landesstraßen können als Kraftfahrstraßen deklariert werden. > Auch gilt auf Bundeskraftfahrstraßen die breiter als 12 Meter sind > (trifft auf die NS zu) keine generelles Geschwindigkeitsbegrenzung. > Diese Regelung ist mir bei Bundesstraßen unbekannt (was aber trotzdem > sein kann, wäre zu prüfen). Wo tauchen denn in der StVO die 12m Breite auf? In den mir bekannten Versionen steht da nichts davon. http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/BJNR015650970.html Weder in $3 noch in $18 läßt sich da was finden. Auch die VwV-StVO schweigt sich dazu hartnäckig aus. flo -- >>Meine bevorzugte Lösung wäre immer noch: Moderation von d.a.a. > Ja das meine/finde/denke ich auch. Dir ist aber schon klar dass eine erfolgreiche Moderation zuallererst Dich am Posten hindern müsste? [Ingrid Libeler und Harun al Rashid in dang] _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

