Chris-Hein Lunkhusen schrieb:
> Hier noch die Antwort von offizieller Seite:
>   
> [...]
> während der Touristenfahrten ist die Nordschleife eine
> geschlossene Rennstrecke, jedoch gelten die allgemeinen Bedingungen der
> StVO.
daraus leite ich ab, dass die nordschleife *keine normale* straße im 
rahmen der stvo ist. die nürburgring-gmbh übernimmt nur freiwillig die 
regeln der stvo, das ist aber alles.


grüße.
michael.


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