Am 6. Januar 2010 18:47 schrieb Stephan Wolff <[email protected]>:

> Man sollte definieren, wann eine andere Einheit zulässig ist z.B. nur
> die Einheiten die auf einem Verkehrzeichen, einer Verordung oder einem
> Gesetz dafür vorgegeben sind. Sonst gibt noch jemand eine Breite mit
> "13750 mm" an.
>


wäre das denn ein Problem? Ich wäre jetzt mit meinem laienhaften Verständnis
erstmal davon ausgegangen, dass man solche Einheiten parsen und umrechnen
kann (also hier z.B. rd. 541,34 Zoll), wie mans gerade braucht bzw.
erwartet.

Gruß Martin
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