Am 5. März 2010 14:30 schrieb Johann H. Addicks <[email protected]>:
>> Service ist so ein Stück
>> m.E. in den seltensten Fällen.
>
> Das ist leider die bekannte Linienbündel-Diskussion.


nö, es geht hier um die Frage, ob eine Abbiegespur mit Service getaggt
werden sollte. M.E. nicht.

Gruß Martin

PS: Abbiegespuren sind häufig baulich getrennt, oft durch
Fußgängerinseln. Diese könnte man evtl. verkehrwiderrechtlich bzw. mit
Sonderrechten auch mit dem Auto überqueren, sofern keine Leitplanken,
Stahlrohrrahmen o.ä. dem entgegenstehen, und dafür bräuchte man dann
eine Relation.

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