On Sat, Mar 06, 2010 at 03:29:37PM +0100, Martin Koppenhoefer wrote: > ja, er hat kein Recht, von Dir zu verlangen, dass Du Bilder löschst, > auf denen sein Haus oder sonst irgendwas drauf ist, was man ohne > Probleme (oder z.B. eine Leiter) vom öffentlichen Straßenland aus > sehen kann. Ausnahme sind nur Personen (insb. wenn diese nicht nur > Beiwerk sind) und ggf. geschützte Werke wie z.B. Kunstwerke, die nicht > auf Dauer aufgestellt sind. > > Die Details findest Du in der WIkipedia beim Stichwort Panoramafreiheit
So wie ich das verstanden habe gelten dererlei einschraenkungen aber nur fuer Wiederveroeffentlichung der Fotos - Solange das fuer mich Persoehnlich ist kann ich sowieso alles ablichten - Kann das jemand bestaetigen? Flo -- Florian Lohoff f...@zz.de "Es ist ein grobes Missverständnis und eine Fehlwahrnehmung, dem Staat im Internet Zensur- und Überwachungsabsichten zu unterstellen." - - Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble -- 10. Juli in Berlin
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