Am 6. März 2010 16:02 schrieb Dimitri Junker <[email protected]>:
> Soweit ich es verstehe kannst Du von öffentlichem Gelände aus so viel > fotografieren wie Du willst. Er könnte höchstens etwas dagegen haben wenn Du > das Bild veröffentlichst, s. Google-Streetview. Aber das wolltest Du ja > garnicht oder? dagegen haben könnte er natürlich immer was, aber m.E. gibt es nach derzeitiger Rechtslage auch gegen Streetview keine Handhabe. Selbst die Maßnahmen, die Google in Absprache mit den Datenschutzbehörden ergreift, sind letztlich _Forderungen_ dieser Behörden, deren Rechtmäßigkeit / Erfordernis nur ein Gericht feststellen kann. Was natürlich nicht heissen soll, dass ich das "Unkenntlichmachen" von Personen (und Kfz-Kennzeichen) in diesen Aufnahmen nicht begrüße. Natürlich sind die Maßnahmen auch nicht wirklich umfassend: wenn das Fahrzeug irgendwie individualisiert wurde (Aufkleber, Farbe, seltener Typ, etc., z.B. http://maps.google.de/maps?hl=de&ie=UTF8&ll=41.902229,12.471886&spn=0,359.98071&z=16&layer=c&cbll=41.902187,12.47177&panoid=rQQlcEu9Pywo2wAE5xVqvA&cbp=12,84.77,,2,3.45) wird man es immer wiedererkennen, erst Recht auf dem Land, wo jeder jeden kennt. Auch Personen erkennt man auch ohne Gesicht, wenn man sie kennt. Ich erinnere mich noch ganz gut an den Hype im Freundeskreis, als Laura vor Marcos Haus in Streetview zu sehen war ;-). Andererseits fehlen Datum und Uhrzeit, so dass die Info meistens auch nicht sooo prickelnd ist. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

