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Schau bitte nochmal genau nach, insbesondere beim Thüringer Waldgesetz.
Ein wenig differenzierter ist das schon, mit ja, nein und vielleicht ist es 
nicht getan.

Für Fahrränder besteht z.B. Wegpflicht. Die und besonders MTB dürfen keine 
inoffiziellen Trails etc. Nutzen.
(Könnte der MTB Karte noch schön in die Parade fahren)

Fahrzeuge Forstwirtschaft egal welcher Art freigegeben.

Behinderte mit Sonderparkgenehmigung für Schwerbehinderte dürfen selber oder 
als Beifahrer im Wald fahren.
(Wichtig für Behindertenkarten)

Kutschen nur auf Reitwegen.

Der Waldeigentümer kann seinen Teil auch vom Gesetz abweichend freigeben.

Auf bestimmten Flächen sind auch die sonst erlaubten Punkte nichtig.

Für Motorsport besteht generelles Verbot.


Das Waldgesetz in Sachsen-Anhalt hat garkeine Punkte in der Richtung.
Hier werden an den Zufahrten zum Wald entsprechende Schilder gesetzt, oder auch 
nicht.

Gruß
Mirko
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