On Tue, Mar 30, 2010 at 01:04:27PM +0200, Bernd Wurst wrote:
> 
> Am Dienstag 30 März 2010 09:02:40 schrieb Guenther Meyer:
> > War die "Deutsche Bundespost " zum Zeitpunkt der Einfuehrung der 
> > fuenfstelligen Postleitzahlen nicht eine Behoerde?
> 
> Ändert das was am Lizenz-/Copyright-Geraffel?
> 
> Kataster- und Vermessungsämter sind ja auch Behörden und die Daten sind 
> dennoch kein Allgemeingut.

Der Unterschied ist das eine Karte die ein Kataster- oder Vermessungsamt
erzeugt hat kein Erlass oder Gesetz ist.

Die Frage ist deshalb berechtigt: Welchen rechtlichen Status hatten
die Postleitzahlen bei ihrem zustandekommen. Ist das im Amtsblatt
veroeffentlicht worden? Dann koennte das in die Gemeinfreiheit
fallen.

Und bevor du wieder ankommst - ein Bebauungsplan ... - Ja der
Bebauungsplan selber sollte auch Gemeinfrei sein - Die Karte in
der die Nutzung eingetragen ist aber nicht ...

D.h. es koennte z.b. sein das die Karte bei den PLZ nicht Nutzbar
ist aber z.b. eine Liste die im Amtsblatt veroeffentlicht worden ist.

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 f...@zz.de
"Es ist ein grobes Missverständnis und eine Fehlwahrnehmung, dem Staat
im Internet Zensur- und Überwachungsabsichten zu unterstellen."
- - Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble -- 10. Juli in Berlin 

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