Am Dienstag 30 März 2010 13:40:36 schrieb Florian Lohoff: > > Kataster- und Vermessungsämter sind ja auch Behörden und die Daten sind > > dennoch kein Allgemeingut. > > Der Unterschied ist das eine Karte die ein Kataster- oder Vermessungsamt > erzeugt hat kein Erlass oder Gesetz ist.
Ich würde mich sehr wundern, wenn Postleitzahlen den Status eines Gesetzes oder Erlasses hätten. Es ist vermutlich so wie überall: Die Information welche Postleitzahl eine spezifische Adresse hat, ist ein Trivialfaktum, das keinerlei schützenswerte Schöpfungshöhe hat und daher als gemeinfrei genutzt werden kann. Jegliche Zusammenstellung mehrerer Datensätze ist dann immer gleich eine Datenbank und als solches geschützt. Analog zu Hausnummern, Flurstücksnummern oder was es noch alles gibt. Gruß, Bernd -- Ich möchte nichts mit Naturkost zu tun haben. In meinem Alter braucht man alle Konservierungsstoffe, die man bekommen kann.
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