Am 7. April 2010 00:45 schrieb Johann H. Addicks <[email protected]>: > ?????? schrieb: > >> sehe ich anders (und das dt. Gesetz auch). > > Scheint dann wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein.
Richtig. Das kann jedes Bundesland so handhaben wie es das möchte. Je nach dem ob es jenseits der auf Schiffe bezogenen Regeln noch Handlungsbedarf sieht. So bezieht M-V beispielsweise Hausboote in die Bauordnung ein, aber andere Schiffe wohl nicht. Dann muss man sich wieder fragen, was ein Hausboot ausmacht. Da sich aber nicht jeder zu einem Rechtsexperten fortbilden will und soll müssen wir uns hier wieder einmal auf die Tugend von OSM besinnen und uns zunächst an das halten, was man unmittelbar sehen kann. Wenn ein Schiff nicht nur vertäut im Hafen liegt sondern am Dalben festgeschweißt ist, dann spricht aus meiner Sicht nichts dagegen das auch als Gebäude einzutragen, einfach wegfahren ist dann möglich und auch nicht beabsichtigt. Gruß, Falk _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

