Hallo,

ich stoße in letzter Zeit immer wieder auf Bebaungspläne
im PDF Format und frage mich, ob ich die verwenden kann.

Als Beispiel mal ein solches Dokument mit der Unterschrift
des Bürgermeisters und dem folgendem Stempel:

Rechtskräftige Ausfertigung
Aktenzeichen: 7.1.3-0140/....
Rechtskräftig seit: 15.02.2009
...

Hier der Link (8MB)

<http://aying.de/images/stories/aktuelles/bebauungsplaene/24a/bebauungsplan.pdf>

Allerdings ist auch ein "Entwurfsverfasser" (Architekt)
genannt. Hält der evtl. das Copyright?

Viele Grüße
Toni

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