Toni Erdmann <[email protected]> wrote: >ich stoße in letzter Zeit immer wieder auf Bebaungspläne >im PDF Format und frage mich, ob ich die verwenden kann.
Hier werden Bundesgesetze veröffentlicht: http://www2.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl Dort ist oben auf der Seite zu lesen: "Mit der weiteren Nutzung des Bundesgesetzblatt online erkennt der Nutzer an, dass er von diesen Nutzungsbedingungen Kenntnis genommen hat. Die elektronische Version des Bundesgesetzblattes genießt generell Datenbankschutz nach§§ 87a ff UrhG. Dies bezieht sich auch auf die einzelne Ausgabe des Bundesgesetzblattes, die deshalb nicht ohne Zustimmung des Verlages außerhalb der gesetzlichen Vorschriften genutzt werden darf. Eine unveränderte Weiterverwendung entnommener pdf-Dateien im Original, die über den privaten Gebrauch hinausgeht, ist daher nicht statthaft." _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

