Am 02.05.2010 20:04, schrieb Falk Zscheile:

> Das befahren von Waldwegen mit KFZ ist aber eine
> Ordnungswidrigkeit (z.B. § 66 Abs. 1Nr. 1 ThürWaldG). Ich rate daher
> von einem Versuch ab.

Da heisst es aber doch "unbefestigt".
Also bei uns "track" mit "grade>=3".

Also bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen.

-jha-


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