Am 02.05.2010 20:04, schrieb Falk Zscheile: > Das befahren von Waldwegen mit KFZ ist aber eine > Ordnungswidrigkeit (z.B. § 66 Abs. 1Nr. 1 ThürWaldG). Ich rate daher > von einem Versuch ab.
Da heisst es aber doch "unbefestigt". Also bei uns "track" mit "grade>=3". Also bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen. -jha- _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

