Am 2. Mai 2010 20:22 schrieb Johann H. Addicks <[email protected]>: > Am 02.05.2010 20:04, schrieb Falk Zscheile: > >> Das befahren von Waldwegen mit KFZ ist aber eine >> Ordnungswidrigkeit (z.B. § 66 Abs. 1Nr. 1 ThürWaldG). Ich rate daher >> von einem Versuch ab. > > Da heisst es aber doch "unbefestigt". > Also bei uns "track" mit "grade>=3". > > Also bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen. > Wo liest Du in § 6 Abs. 6 ThürWaldG oder § 66 Abs. 1 Nr. 1 ThürWaldG etwas von "unbefestigt"? Aber es gilt aus einem anderen Grund nicht: nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 ist nur die Ausübung von Motorsport eine OWi.
Nehmen wir statt dessen einfach § 51 Abs. 1 Nr. 3 WaldG M-V. Da iat jedes Befahren von Waldwegen mit KFZ eine OWi :-) Gruß, Falk _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

