Liebe Juristen, Wenn im Fernsehen eine OSM-Karte benutzt werden soll, was wäre dann ein praktikabler minimaler Quellen- und Lizenzhinweis?
Zu berücksichtigen ist dabei, dass Fernsehkarten a) nur wenige Sekunden gezeigt werden b) der Betrachtungsfokus auf dem Inhalt dar Karte liegt c) Metainformation deshalb sehr begrenzt wahrgenommen wird Die Quelle sollte m.E. ausschliesslich mit *Openstreetmap* bezeichnet werden. (also nicht irgendetwas mit "www" oder "http") Der Lizenzhinweis soll aus Praktibilitätsgründen (und obwohl von der Lizenz eigentlich gefordert) m.E. ganz entfallen. Begründung: - Die Erkennungsrate steigt, je kürzer und prägnanter der String ist. - Wenn der Sting länger wäre, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass weder die Quelle, noch die Lizenz wahrgenommen werden würde. Dann könnte man sogar auf beides verzichten, der Effekt wäre der gleiche. - OpenStreetMap hat einen so hohen Bekanntheitsgrad, dass Nutzer (bzw insbesondere Nachnutzer) wissen, welche Lizenz wir verwenden, bzw wo sie das nachlesen können. - Wenn es uns gelingt, über das Fernsehen *OSM als Marke* bekannt zu machen, ist das ein Vielfaches wertvoller, als wenn wir die Lizenz hinschreiben, aber die Marke nicht wahrgenommen wird. Ich vermag aber nicht zu beurteilen, ob es zulässig ist, für diesen Anwendungsfall auf die explizite Nennung der Lizenz zu verzichten. Einerseits verzichten wir bereits auf die Nennung der Autoren. Das ist ein Indiz dafür, dass wir auch die Lizenz als in der Quellenangabe implizit enthalten verstehen dürfen, aber andererseits gibt es Stimmen, die auf einer expliziten Lizenzanfgabe bestehen. Gibt es Beispiele? Präzendenzfälle? Gruss, Markus _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de