-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Am 07.06.2010 12:02, schrieb Wolfgang:

> Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht ausdrücklich, sie ergibt sich aber 
> aus §1 STVO (behindern etc) und ganz deutlich §3 Abs.2 STVO und gilt nicht 
> nur 
> auf der Autobahn. Man darf auch auf der Bundesstraße nicht weniger als 100 
> fahren, wenn man jemanden hinter sich hat, der nicht überholen kann und die 
> Geschwindigkeit legal gefahren werden könnte....

Das ist vielleicht das Wunschdenken des Hinteren.
Die Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die man auch unter günstigen 
Umständen nicht überschreiten darf. Das ist keine Richtgeschwindigkeit.
Es gilt auch §3 Abs. 1. "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er 
sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den 
Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen 
Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."

Ich habe gerade keine Quelle gefunden, aber es gibt Gerichtsurteile, nach denen 
es kein Problem ist, wenn man mehr als 60% der Höchstgeschwindigkeit fährt. Das 
zählt auch nicht als langsamfahrendes Fahrzeug, das verpflichtet wäre, eine 
Schlange überholen zu lassen.


Bodo
-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: GnuPG v1.4.10 (GNU/Linux)

iEYEARECAAYFAkwNMqAACgkQnMz9fgzDSqcq8gCfc0phGqeUf2KE1qrY0uDHO9t9
X3IAoKArk0gOPl6exrVje7iI7ZlzfDb6
=T2qW
-----END PGP SIGNATURE-----

_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an