Am 21. Juni 2010 17:11 schrieb Andreas Pothe
<[email protected]>:
> Er ändert sich nur fast immer. Z. B. gibt es ein Stück niederländische
> Autobahn auf deutschem Staatsgebiet (genauer: Ein Parkplatz/Rasthof, fährt
> man auf die Autobahn zurück, ist man wieder in den Niederlanden), eine
> niederländische Staatsstraße sowie einen belgischen Radweg gibt es auch
> auf deutschem Gebiet.


heisst betrieben hier baulich unterhalten? Gelten dort deutsche
Verkehrsregeln oder diejenigen des "Betreibers"? Zahlen die
angesprochenen Staaten da Miete dafür? Weiss zufällig jemand, wo man
den Staatsvertrag dafür findet (ich gehe mal aus, dass es den gibt)?

Gruß Martin

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