On Thu, Jun 24, 2010 at 09:38:57AM -0700, Walter Nordmann wrote:
> M∡rtin Koppenhoefer wrote:
> > das ist in dem Fall ein kommunales Dokument, keines des Landes. D.h.das
> > kann in jeder Stadt anders aussehen bzw. evtl. gar nicht weiter
> > geregelt sein
> gleiche web-seite, richtiges dokument: 
> 
>  Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.   
> 
> ...
> 
> 1. Kleingärten - Kleingartenanlagen
> 1.1. Kleingärten (KG) sind Gärten, die in einer Kleingartenanlage (KGA)
> liegen, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen
> zusammengefaßt sind.
> Kleingärtnerisch genutzte Flächen außerhalb der KGA sind keine Kleingärten
> im Sinne des BKleingG. Die KGA ist Bestandteil des öffentlichen Grüns und
> für die Allgemeinheit zugänglich. Die Öffnungszeiten der Anlage legt der
> Kleingartenverein fest.

Das ist aber wieder kein Gesetz oder Rechtsverordnung sondern nur etwas,
was ein e.V. geschrieben hat. Sind denn alle Kleingärten in dem organisiert?

Jochen
-- 
Jochen Topf  joc...@remote.org  http://www.remote.org/jochen/  +49-721-388298


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