Am 24. Juni 2010 18:55 schrieb Jochen Topf <[email protected]>:
> Das ist aber wieder kein Gesetz oder Rechtsverordnung sondern nur etwas,
> was ein e.V. geschrieben hat. Sind denn alle Kleingärten in dem organisiert?


+1, für Dresden spielt es allerdings keine Rolle, ob die dort
organisiert sind oder nicht, in §1 steht: "Sie ist Bestandteil des
zwischen der Landeshauptstadt Dresden und dem Stadtverband der
Dresdner Gartenfreunde e. V. abgeschlossenen Generalpachtvertrages.
Sie findet weiterhin Anwendung für alle übrigen, nicht im
Generalpachtvertrag erfaßten, städtischen Kleingartenflächen, die dem
Bundeskleingartengesetz entsprechen."

dass es für alle "städtischen Kleingartenflächen, die dem
Bundeskleingartengesetz entsprechen" gilt (natürlich nur in Dresden).
Wie dem auch sei, meiner Meinung nach können die Kleingärtner froh
sein, wenn wir ihre Restflächenverwertung ordentlich aufmessen ;-)

Gruß Martin

_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an