am 14.07.2010 22:17 schrieb Johann H. Addicks:

Was "geschäftsmäßig" bedeutet, das wissen wir ja aus den Urteilen zur Impressumspflicht bei Webseiten: Jeder der eine Seite anbietet, die länger als nur ein paar Tage verfügbar ist, dem wird unterstellt, geschäftsmäßig zu handeln, selbst dann wenn es sich um eine nicht-gewerbliche und/oder reine Hobby- oder Privatseite handelt.

Und wer dort (blog..) künftig einmal in der Woche Bilder z.B. von Radtouren in der Stadt einstellt, die aus dem Iphone stammen und somit georeferenziert sind, wird dann mächtig Ärger bekommen... Vielleicht lässt sich das auch abmahnen von besonders gesetzestreuen anderen Bloggern. Wettbewerbsvorteil beim Platzieren der Adwords...

Geschäftsmäßig ist nur eine von mehren UND-Bedingungen, die zum Wirksamwerden der Vorschrift erfüllt sein muss. Die hätte man auch raus lassen können: wer großräumig erfasst erfüllt sicher auch die Geschäftsmäßigkeit.

nk

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