Am 14.07.2010 07:43, schrieb Martin Simon:

Das ganze liest sich um Seite 20 herum für mich (kein Jurist)
tatsächlich so, als könne ein Eigentümer oder Mieter die komplette
Abbildung seiner Objekte unterbinden, _ausdrücklich_ auch, wenn es
sich um bedeutende, denkmalgeschützte oder touristisch relevante
Objekte handelt (das heißt Objekte, die jeden Tag - zunehmend
georeferenziert - massenhaft von Privatpersonen und ein paar
kommerziellen fotografiert werden).

Was "geschäftsmäßig" bedeutet, das wissen wir ja aus den Urteilen zur Impressumspflicht bei Webseiten: Jeder der eine Seite anbietet, die länger als nur ein paar Tage verfügbar ist, dem wird unterstellt, geschäftsmäßig zu handeln, selbst dann wenn es sich um eine nicht-gewerbliche und/oder reine Hobby- oder Privatseite handelt.

Und wer dort (blog..) künftig einmal in der Woche Bilder z.B. von Radtouren in der Stadt einstellt, die aus dem Iphone stammen und somit georeferenziert sind, wird dann mächtig Ärger bekommen... Vielleicht lässt sich das auch abmahnen von besonders gesetzestreuen anderen Bloggern. Wettbewerbsvorteil beim Platzieren der Adwords...

-jha-


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