Moin

Die jetzige Lizenz sagt:

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/
> Share Alike —  If you alter, transform, or build upon this work, you may
> distribute the resulting work only under the same or similar license to
> this one.

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de
> Weitergabe unter gleichen Bedingungen —  Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw.
> den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als
> Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu
> entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen
> weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder
> vergleichbar sind.

Da steht dem Wortlaut nach ja nicht, dass die neue Lizenz für die
weitergegebenen Daten unbedingt CC heißen muss, sie muss nur identisch
oder *vergleichbar* sein.

Was ist denn an der ODBL nicht vergleichbar um nicht als Nachfolgelizenz
gelten zu können?

Es wird immer drauf abgehoben, dass die auch by-sa sei und sich
eigentlich nix gravierendes ändert.
Und dass sie nur Definitionslücken der CC schlösse, wo unklar ist,
ob und wie weit CC greift.
Und sie gilt für mehr als jetzt, nämlich klar auch für Einzelobjekte,
während das bei CC als unsicher gilt.
Beides stünde doch nicht mit CC im Konflikt?
Wenn das alles so ist, müsste man ja ohne Klimmzüge von CC auf ODBL
umstellen können.
Wenn ein Einzelobjekt als unter CC stehend angenommen wird, ändert sich nix,
weil vergleichbare Lizenz, die nur dem Sinn folgend unklare Fälle
(Mischverarbeitungen etc.) regelt.
Wenn ein Einzelojekt als NICHT unter CC stehend angenommen wird, ist es
mangels Schöpfungshöhe PD und kann so auch direkt in ODBL übergehen.
Dann kann sich keine der beiden rechtsphilosophischen Schulen beschweren ...

Gruß Mueck


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