Heiko Jacobs schrieb:
Nach kurzem Blick in die Wikipedia hätten D-A-CH und USA kein Problem
mit Löschungen von Einzelobjekten, die Englände rund Kanadier
(und evtl. andere Länder mit Anlehnung an englisches Recht) aber
schon, weil man da auch Rechte am Einzelobjekt zu haben scheint.
Das zeigt aber auch, wie unsinnig eine global einheitliche
Vorgehensweise bei Einzelobjekten ist.
Und in das Urheberrecht JEDES Landes kann man sich aber wiederum
vermutlich auch nicht einarbeiten, so dass es irgendwo auf der Welt
immer zu Problemen kommen könnte, egal was man (nicht) macht.
Das wiederum spräche für eine globale Vorgehensweise, aber nach der
Devise: alles behalten, Augen zu und durch ...
Welches Urheberrecht findet denn Anwendung, wenn z.B. ein englischer
Mapper in Deutschland etwas einträgt, oder umgekehrt ich in Kanada etwas
verändere? Oder ich mich im Ausland befinde und von dort aus was mappe?
Weiß man überhaupt, welcher Mapper aus welchem Land kommt und welches
Recht für welchen Mapper gilt?
Gruß,
Stefan
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