Am 12.08.2010 23:06, schrieb Guenther Meyer:
verboten ist. Von "Benutzungspflicht" im Zusammenhang mit Fußgängern
höre ich zum ersten Mal.

das Schild bezeichnet u.a einen "Gehweg":
http://dejure.org/gesetze/StVO/25.html

Hmm...
Ähnlich verhält es sich mit Zeichen 245
http://www.addicks.net/gallery/osm/DSCF0669
"Gewidmet für xy, alle anderen nicht"

Das ist eben die Alternative zu "alles verbieten und dann einige ausnehmen": Sauf Service
http://www.addicks.net/gallery/osm/DSCF0326

-jha-


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