Am 15. August 2010 22:02 schrieb Johann H. Addicks <addi...@gmx.net>: > Anyway, dann sollten wir trotzdem vielleicht vorher klären, wo die Grenze > des (postmortalen) Persönlichkeitsrechts liegen könnten, also ob man damit > evtl. rechtliche Probleme bekommt, wenn Angehörige dieser Veröffentlichung > widersprechen möchten.
sieht auf den ersten Blick nicht so aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Postmortales_Pers%C3%B6nlichkeitsrecht "Bezüglich der Rechtswirkung ist zwischen Grundrechten und einfachen Gesetzen zu unterscheiden. Das (Grund-)Recht auf informationelle Selbstbestimmung wie auch die übrigen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes enden mit dem Tod eines Menschen. Auch einfachgesetzliche Bestimmungen wie das Namensrecht oder der Datenschutz enden grundsätzlich mit dem Tod einer Person." Auch der restliche Artikel (IANAL und Wikipedia nicht 100% verlässlich) sieht nicht so aus, als gäbe es durch das Mappen beliebiger Gräber irgendwelche potentiellen Probleme. Wird ja vermutlich trotzdem niemand tun, ein Problem ist es jedenfalls nicht. Ich verstehe auch nicht, warum es z.B. ein Problem sein sollte, das Grab der eigenen Großmutter dort zu finden: vermutlich sind dann sehr viele Gräber drin und sie steht da sozusagen wie in einem alten Telefonbuch als eine von Millionen in der db. von daher sags mit Marc: einfach Taggen und gut ist. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de