Am 15. August 2010 22:02 schrieb Johann H. Addicks <addi...@gmx.net>:
> Anyway, dann sollten wir trotzdem vielleicht vorher klären, wo die Grenze
> des (postmortalen) Persönlichkeitsrechts liegen könnten, also ob man damit
> evtl. rechtliche Probleme bekommt, wenn Angehörige dieser Veröffentlichung
> widersprechen möchten.


sieht auf den ersten Blick nicht so aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Postmortales_Pers%C3%B6nlichkeitsrecht
"Bezüglich der Rechtswirkung ist zwischen Grundrechten und einfachen
Gesetzen zu unterscheiden. Das (Grund-)Recht auf informationelle
Selbstbestimmung wie auch die übrigen Ausprägungen des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs.
1 des Grundgesetzes enden mit dem Tod eines Menschen. Auch
einfachgesetzliche Bestimmungen wie das Namensrecht oder der
Datenschutz enden grundsätzlich mit dem Tod einer Person."

Auch der restliche Artikel (IANAL und Wikipedia nicht 100%
verlässlich) sieht nicht so aus, als gäbe es durch das Mappen
beliebiger Gräber irgendwelche potentiellen Probleme. Wird ja
vermutlich trotzdem niemand tun, ein Problem ist es jedenfalls nicht.

Ich verstehe auch nicht, warum es z.B. ein Problem sein sollte, das
Grab der eigenen Großmutter dort zu finden: vermutlich sind dann sehr
viele Gräber drin  und sie steht da sozusagen wie in einem alten
Telefonbuch als eine von Millionen in der db.

von daher sags mit Marc: einfach Taggen und gut ist.

Gruß Martin

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