Hallo, Am Dienstag 31 August 2010 15:06:26 schrieb Bernd Wurst: > > Du meinst also, wenn man eine deutsche Übersetzung anbietet, diese aber > juristisch nicht exakt übereinstimmt, dann greift jetzt dieser Abschnitt?
Ich glaube, wir (ich auch) vernageln uns zu sehr in juristische Spitzfindigkeiten, die 1. jetzt noch nicht anstehen, 2. kaum zum Tragen kommen werden und 3. wenn doch, dann unvermeidlich wären, egal wie man formuliert. Wenn auf dem Gebiet irgendetwas eindeutig geregelt werden könnte, wären einige Juristen ohne Job, und das wissen die zu vermeiden :-) . Wenn ich betone, dass die deutsche Übersetzung nur eine Erklärung zum leichteren Verständnis, der englische Teil aber maßgeblich ist, gibt es da keine Probleme. Beispiel <http://www.gnu.de/documents/gpl-3.0.de.html>. Die GPL hat sich trotzdem als gerichtsfest erwiesen. > > Dann lieber keine Übersetzung, so dass der User weiß das er kurz nachdenken > muss. -1 Du denkst kurz nach. Ich schlage noch ein paar Begriffe bei Leo nach. Aber mancher Mapper versteht es wirklich nicht. Entweder ist es ihm egal, und er stimmt zu, oder er stimmt mit einem unguten Gefühl zu, oder er macht gar nichts, und er und seine Beiträge sind vermeidbar verloren. Gruß, Wolfgang _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

