Am Dienstag 31 August 2010, 14:52:09 schrieb Wolfgang: > Leider hast du das Zitat verkürzt. > "anders aber, wenn er sich – zB aufgrund eines vorangehenden Diktats – vom > Urkundeninhalt eine bestimmte (irrige) Vorstellung gemacht hat, ..." > > Im Prinzip weiß der Mapper ja, was er erklären will. Aber im Detail weicht > die Erklärung aufgrund nicht ausreichender Praxis im Umgang mit der > Sprache ab. Er unterschreibt nicht ungelesen oder in Unkenntnis der > Sprache, sondern glaubt, verstanden zu haben, liegt aber trotzdem daneben.
Du meinst also, wenn man eine deutsche Übersetzung anbietet, diese aber juristisch nicht exakt übereinstimmt, dann greift jetzt dieser Abschnitt? Dann lieber keine Übersetzung, so dass der User weiß das er kurz nachdenken muss. Gruß, Bernd -- Als ich 14 Jahre alt war, war mein Vater für mich so dumm, dass ich ihn kaum ertragen konnte. Aber als ich 21 wurde, war ich doch erstaunt, wieviel der alte Mann in den sieben Jahren dazugelernt hatte. (Mark Twain)
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