Weigel, Uwe <[email protected]> wrote: > welche Erfahrungen gibt es - außer dem was im Wiki steht - aus dem > Luftbild-Projekt mit der Bayerischen Landesvermessung? > http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Luftbilder_aus_Bayern
Die Bilder waren im Prinzip nicht hochauflösend genug daher wurden auch im wesentlichen nur Wälder, Seen und Fernstraßen abdigitialisiert. > Kann man den vollständigen Nutzungsvertrag erhalten? MArkus müsste den haben. > Die Nutzungsbedingungen findet man unter > http://www.landesvermessung.sachsen.de/inhalt/produkte/luft/luft_nutz.html. Oh Got IANAL > Wer könnte denn aus der Community offiziell überhaupt eine > Erlaubnis beim GeoSN beantragen? Eigentlich geht es lediglich um eine Klarstellung von Seiten des Vermessungsamtes. Die nichtkommerzielle Nutzung der WMS Server ist ja normalerweise erlaubt aber leider ist kommerziell ein sehr schwammiger Begriff. Siehe dazu auch die URL http://freedomdefined.org/Licenses/NC/De Unser Problem entsteht hier aus der ungeklärten Rechtslage, dass keiner sagen kann ob das Copyright der Bilder überhaupt bis zu den daraus erstellten OSM Daten reicht oder ob die Verblassungsklausel im Urheberrecht hier bereits angewendet werden kann. Unsere Daten sind ja eben gerade kommerziell nutzbar und das ist auch gut so. Wenn das Copyright nicht bis zu den erzeugten Daten reichen würde dürften wir die Bilder heute schon verwenden. Im anderen Fall bräuchten wir eine Erlaubnis zur Erstellung von kommerziell nutzbaren Vektordaten aus den angebotenen Luftbildern. Mit einer solchen Erlaubnis wären wir also unabhängig von der ungeklärten rechtslage auf der sicheren Seite. Gruss Sven -- Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art.1 Abs. 1GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. (BVerfG, 1BvR 370/07) /me is gig...@ircnet, http://sven.gegg.us/ on the Web _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

