On 15.09.2010 20:29, Bernd Weigelt wrote: > Am Dienstag 14 September 2010, 22:57:49 schrieb aighes: >> Naja...der MTB'ler wird da aber fluchen... > > Landeswaldgesetz RLP, dürfte aber sinngemäß auch für andere Länder gelten. > > http://www.mufv.rlp.de/fileadmin/mufv/img/inhalte/allgemein/Umweltrecht/Recht_Abteilung_105/105_790-1.pdf > > §3 Abs.7 > Definition Waldwege, besonders Fußwege und -pfade _sind_ keine Waldwege > > §22 Abs.3 > Radfahren ist nur auf Waldwege gestattet. > > Je nach Förster und desssen Laune kann Zuwiderhandlung teuer werden > > Lt. unserem Gemeindeblättchen (VG Unkel) darf man mit dem Rad nur auf solchen > Wegen fahren, auf denen forstwirtschaftlicher Verkehr mit > Langholztransportfahrzeugen stattfindet. > > Setzt also enge Grenzen für bicycle=yes > > > Bernd
Wer's vertiefen mag, eine Zusammenfassung der Rechtslage gibt's u. a. bei dimb.de: http://www.dimb.de//images/stories/pdf/betretungsrecht2010%20kurzfassung%20100227.pdf http://www.s162552179.online.de/DIMB-BETR.htm _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

