Am 15. September 2010 22:19 schrieb yzemaze <[email protected]>:
>>
>> Je nach Förster und desssen Laune kann Zuwiderhandlung teuer werden
>>
>> Lt. unserem Gemeindeblättchen (VG Unkel) darf man mit dem Rad nur auf solchen
>> Wegen fahren, auf denen forstwirtschaftlicher Verkehr mit
>> Langholztransportfahrzeugen stattfindet.
>>
>> Setzt also enge Grenzen für bicycle=yes

>
> Wer's vertiefen mag, eine Zusammenfassung der Rechtslage gibt's u. a.
> bei dimb.de:
> http://www.dimb.de//images/stories/pdf/betretungsrecht2010%20kurzfassung%20100227.pdf
> http://www.s162552179.online.de/DIMB-BETR.htm


gibts in Deutschland eigentlich mittlerweile Nummernschilder für
Fahrräder, Fußgänger und Reiter? Kommt sicher auch noch irgendwann...

Gruß Martin

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