Am 15. September 2010 22:19 schrieb yzemaze <[email protected]>: >> >> Je nach Förster und desssen Laune kann Zuwiderhandlung teuer werden >> >> Lt. unserem Gemeindeblättchen (VG Unkel) darf man mit dem Rad nur auf solchen >> Wegen fahren, auf denen forstwirtschaftlicher Verkehr mit >> Langholztransportfahrzeugen stattfindet. >> >> Setzt also enge Grenzen für bicycle=yes
> > Wer's vertiefen mag, eine Zusammenfassung der Rechtslage gibt's u. a. > bei dimb.de: > http://www.dimb.de//images/stories/pdf/betretungsrecht2010%20kurzfassung%20100227.pdf > http://www.s162552179.online.de/DIMB-BETR.htm gibts in Deutschland eigentlich mittlerweile Nummernschilder für Fahrräder, Fußgänger und Reiter? Kommt sicher auch noch irgendwann... Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

