On Fri, Sep 24, 2010 at 12:29:52PM +0200, Florian Lohoff wrote: > On Fri, Sep 24, 2010 at 12:08:10PM +0200, Norbert Kück wrote: > > Genau! > > Die _präzise_ Unterscheidung zwischen "Normal" und mini_roundabout ist > > für große Fahrzeuge schon wichtig. Schlimm, in welch enge Bereiche große > > Trucks als Lieferfahrzeuge geschickt werden. Minis sind da prima, aber > > die immer beliebter werdenden Mini-Normalen ohne Durchfahrtmöglichkeit > > machen Probleme - ich habe mal in einem Stau gestanden, der sich hinter > > einem im Kreisverkehr verklemmten Truck gebildet hatte. Und Spuren > > Zeigen: Da rumpelt öfter mal einer über die Kanten. > > Kurz: Eingetragene mini_roundabout sind nützlich, wenn sie denn > > _zutreffend_ eingetragen sind. > > Wenn die da nicht durchkommen dann hat die Kommune aber tuechtig geschlampt > oder es war ein Sondertransport: > > http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__32d.html > > Und das sollten auch die Mindestabmessungen fuer einen Kreisverkehr mit > nicht befahrbarer Mittelinsel sein oder der Abschnitt muss eben fuer > groessere Fahrzeuge gesperrt werden.
Das hier habe ich mal gefunden - Was aehnliches fuer Deutschland hat mir Google bisher verweigert: http://www.ooe.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-6F52560B-45659925/ooe/Kreisverkehrsstandards_AusgJuni07.pdf 4 Geometrie 4.1 Außendurchmesser Standardaußendurchmesser für Kreisverkehre an hochrangigen Straßen (Kategorie I bis III, bzw. an B-Straßen) außerorts ist 50 m, an niederrangigeren Straßen bzw. hochrangigen Straßen innerorts 35 m. Kleinere Durchmesser sind nur aufgrund besonderer örtlicher Randbedingungen bzw. aufgrund von lokalen Zwangspunkten auszuwählen. [...] 4.6 Befahrbarkeit Die Befahrbarkeit von Kreisverkehren ist auf jeden Fall mit einem dynamischen Schleppkurven- programm (vorrangig HMap-Schleppkurven) zu prüfen. Als Standardbemessungsfahrzeuge sind der 15-m-Bus (Euroliner) und das Sattelkraftfahrzeug (2-achsiges Zugfahrzeug und 3-achsiger Sattelanhänger mit einer Gesamtlänge von 16,5 m) zu wählen. Die Schleppkurven sind mit einer Schrittweite von maximal 0,1 m zu berechnen (d.h. bei Verwendung der Zeichnungseinheit Meter ist unter HMap-Schleppkurven eine Segmentierung von 0,1 einzustellen). Als Einfahrtsgeschwindigkeit ist 15 km/h anzunehmen, als Ausfahrtsge- schwindigkeit 30 km/h. Kreisverkehre sind so groß zu dimensionieren, dass außerhalb der Hüllkurven der Be- messungsfahrzeuge (Wagenkasten) beidseitig mindestens 30 cm befestigte Fläche bleiben. Aufgrund der Prüfung der Befahrbarkeit können sich von den Standardwerten abweichende Abmessungen für den Ein- und Ausfahrtsradius, für die Breite der Ein- und Ausfahrt sowie für die Breite der Kreisfahrbahn ergeben. Flo -- Florian Lohoff [email protected]
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