On Fri, Sep 24, 2010 at 12:29:52PM +0200, Florian Lohoff wrote:
> On Fri, Sep 24, 2010 at 12:08:10PM +0200, Norbert Kück wrote:
> > Genau!
> > Die _präzise_ Unterscheidung zwischen "Normal" und mini_roundabout ist  
> > für große Fahrzeuge schon wichtig. Schlimm, in welch enge Bereiche große  
> > Trucks als Lieferfahrzeuge geschickt werden. Minis sind da prima, aber  
> > die immer beliebter werdenden Mini-Normalen ohne Durchfahrtmöglichkeit  
> > machen Probleme - ich habe mal in einem Stau gestanden, der sich hinter  
> > einem im Kreisverkehr verklemmten Truck gebildet hatte. Und Spuren  
> > Zeigen: Da rumpelt öfter mal einer über die Kanten.
> > Kurz: Eingetragene mini_roundabout sind nützlich, wenn sie denn  
> > _zutreffend_ eingetragen sind.
> 
> Wenn die da nicht durchkommen dann hat die Kommune aber tuechtig geschlampt
> oder es war ein Sondertransport:
> 
> http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__32d.html
> 
> Und das sollten auch die Mindestabmessungen fuer einen Kreisverkehr mit
> nicht befahrbarer Mittelinsel sein oder der Abschnitt muss eben fuer
> groessere Fahrzeuge gesperrt werden.

Das hier habe ich mal gefunden - Was aehnliches fuer Deutschland hat
mir Google bisher verweigert:

http://www.ooe.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-6F52560B-45659925/ooe/Kreisverkehrsstandards_AusgJuni07.pdf

4   Geometrie
4.1 Außendurchmesser
    Standardaußendurchmesser für Kreisverkehre an hochrangigen Straßen 
(Kategorie I bis III,
    bzw. an B-Straßen) außerorts ist 50 m, an niederrangigeren Straßen bzw. 
hochrangigen
    Straßen innerorts 35 m.
    Kleinere Durchmesser sind nur aufgrund besonderer örtlicher Randbedingungen 
bzw. aufgrund
    von lokalen Zwangspunkten auszuwählen.

[...]

4.6 Befahrbarkeit
    Die Befahrbarkeit von Kreisverkehren ist auf jeden Fall mit einem 
dynamischen Schleppkurven-
    programm (vorrangig HMap-Schleppkurven) zu prüfen. Als 
Standardbemessungsfahrzeuge
    sind der 15-m-Bus (Euroliner) und das Sattelkraftfahrzeug (2-achsiges 
Zugfahrzeug und
    3-achsiger Sattelanhänger mit einer Gesamtlänge von 16,5 m) zu wählen.

    Die Schleppkurven sind mit einer Schrittweite von maximal 0,1 m zu 
berechnen (d.h. bei
    Verwendung der Zeichnungseinheit Meter ist unter HMap-Schleppkurven eine 
Segmentierung
    von 0,1 einzustellen). Als Einfahrtsgeschwindigkeit ist 15 km/h anzunehmen, 
als Ausfahrtsge-
    schwindigkeit 30 km/h.
    Kreisverkehre sind so groß zu dimensionieren, dass außerhalb der Hüllkurven 
der Be-
    messungsfahrzeuge (Wagenkasten) beidseitig mindestens 30 cm befestigte 
Fläche bleiben.
    Aufgrund der Prüfung der Befahrbarkeit können sich von den Standardwerten 
abweichende
    Abmessungen für den Ein- und Ausfahrtsradius, für die Breite der Ein- und 
Ausfahrt sowie für
    die Breite der Kreisfahrbahn ergeben.

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 [email protected]

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