Am 29.10.2010 13:26, schrieb Norbert Kück:
Hallo,
am 29.10.2010 12:20 schrieb Peter Wendorff:
denn zur Postleitzahlregion gehören normalerweise zumindest noch die
Häuser BEIDSEITIG der "Grenzstraße".
Falsch!
In einer Vielzahl von Fällen gehören die beiden Straßenseiten zu
unterschiedlichen Postleitzahlgebieten. Einzelfall beachten!
Klar: +10
Ich wollte darauf hinaus, dass die Straße als Grenze deshalb eben nicht
funktioniert.
Deine "Ausnahmefälle" sind keine mehr, wenn man alle Straßen betrachtet
(dann ist dasx der absolute Normalfall), aber es gibt eben beide Seiten,
deshalb sollte die Grenze genau das umfassen, was im PLZ-Gebiet
enthalten ist: also neben den Straßen vor allem die Häuser bzw.
Briefkästen - BEI BEDARF beidseitig der Straße.
Gruß
Peter
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