Heiko Jacobs wrote:

>> Wobei Verwaltungsklasse und Trägerschaft der Baulast allerdings auch
>> auseinanderfallen können.
> 
> Ortsdurchfahrten durch Gemeinden je nach Ortsgröße/Bundesland?

Das ist wohl der wichtigste Fall. Es gibt aber auch Sonderregelungen für 
Kreuzungsbauwerke und die Möglichkeit, die Baulast durch öffentlich-
rechtlichen Vertrag zu übertragen.

Gruß,
Mark
 


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