Robert S. wrote: >> > Wobei sich das am Ortseingansschild und nicht am >> > verwaltungsrechtlichen OD-Stein orientiert - und die können >> > durchaus an unterschiedlichen Stellen stehen. >> >> Das passt also nicht, auch nicht von der Bezeichnung her, eben weil >> in Ortsdurchfahrten keine besonderen Verkehrsregeln ("traffic") >> gelten. > Nicht? > - Höhere Bußgelder > - Ohne anderlautende Beschilderung Vmax=50 > - beidseitiges Überhohlen erlaubt > - Hupverbot(?) > > Sind das keine besonderen Verkehrsregeln?
Doch, die gelten aber eben in den durch Ortseingangsschilder gekennzeichneten "geschlossenen Ortschaften" und nicht in den allenfalls durch OD-Steine markierten "Ortsdurchfahrten". Gruß, Mark _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de