Robert S. wrote:

>> > Wobei sich das am Ortseingansschild und nicht am 
>> > verwaltungsrechtlichen OD-Stein orientiert - und die können 
>> > durchaus an unterschiedlichen Stellen stehen.
>>
>> Das passt also nicht, auch nicht von der Bezeichnung her, eben weil
>> in Ortsdurchfahrten keine besonderen Verkehrsregeln ("traffic") 
>> gelten.
 
> Nicht?
> - Höhere Bußgelder
> - Ohne anderlautende Beschilderung Vmax=50
> - beidseitiges Überhohlen erlaubt
> - Hupverbot(?)
> 
> Sind das keine besonderen Verkehrsregeln?

Doch, die gelten aber eben in den durch Ortseingangsschilder 
gekennzeichneten "geschlossenen Ortschaften" und nicht in den 
allenfalls durch OD-Steine markierten "Ortsdurchfahrten".

Gruß,
Mark



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