Robert S. wrote:
>> > Wobei sich das am Ortseingansschild und nicht am
>> > verwaltungsrechtlichen OD-Stein orientiert - und die können
>> > durchaus an unterschiedlichen Stellen stehen.
>>
>> Das passt also nicht, auch nicht von der Bezeichnung her, eben weil
>> in Ortsdurchfahrten keine besonderen Verkehrsregeln ("traffic")
>> gelten.
> Nicht?
> - Höhere Bußgelder
> - Ohne anderlautende Beschilderung Vmax=50
> - beidseitiges Überhohlen erlaubt
> - Hupverbot(?)
>
> Sind das keine besonderen Verkehrsregeln?
Doch, die gelten aber eben in den durch Ortseingangsschilder
gekennzeichneten "geschlossenen Ortschaften" und nicht in den
allenfalls durch OD-Steine markierten "Ortsdurchfahrten".
Gruß,
Mark
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