Am 23.01.2011 12:04, schrieb M∡rtin Koppenhoefer:

Wenn er es kostenlos macht, spricht m.E. nichts dagegen (würde ich
aber nicht erwarten, und auch für unverschämt halten, es zu fragen,
ist ja viel Arbeit), ansonsten halte ich es für Geldverschwendung, da
das deutsche Recht eine deutsche Version nicht verbindlich
vorschreibt.

Solange die Details noch überarbeitet werden, sehe ich das auch so. Wenn die endgültige Fassung feststeht, finde ich eine Übersetzung schon sinnvoll, weil es benutzerfreundlicher ist.


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