Am 7. März 2011 20:42 schrieb Torsten Leistikow <[email protected]>:
>> Darum ging es mir auch nicht, es ging darum, dass Fußgängerverkehr
>> u.U. vom Besitzer geduldet werden muss, auch wenn ihm die Straße
>> gehört.
>
> Es kann natuerlich sein, dass der Besitzer theoretisch Fussgaengerverkehr 
> dulden
> muesste. Aber m.E. soll das Schild ausdruecken, dass er z.Z. keinen
> Fussgaengerverkehr duldet.


was meinst Du mit "soll ausdrücken" ? Wenn er nicht will, dass
Fussgänger den Weg benutzen, und dazu auch nicht verpflichtet ist,
dann kann er das ja da hinschreiben. (Z.B. Durchgang für Fußgänger
verboten"). Das hat er aber nicht getan. Darum sollten wir auch nicht
in unsere Daten eintragen was er vielleicht gemeint haben könnte,
sondern, was er öffentlich erklärt hat (per Schild): keine Fahrzeuge
ausser Anlieger.

> Bei einem Gebaeude tragen wir ja auch nicht ein, ob das rechtmaessig erbaut
> worden ist, sondern wir tragen ein, dass es da ist. Also ist die Frage hier 
> auch
> nicht, ob der Eigentuemer das Schild zu Rech aufgestellt hat, sondern was das
> Schild bedeutet.


ja eben. Für Fußgänger bedeutet Z.250 genau gar nichts.

Gruß Martin

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