Am 10. März 2011 09:35 schrieb Georg Feddern <[email protected]>:

> Du hast wohl noch nicht in den Downloadbereich geschaut - mit den
> Verpflichtungs- und Vertraulichkeitserklärungen und dem Link auf VS-NfD und
> auf den Auszug des Strafgesetzbuchs. ;-)


wobei "geheim" reine Angeberei ist. VS-NfD bedeutet "Nur für den
Dienstgebrauch" und ist die kleinstmögliche
Vertraulichkeitseinstufung. Darüber kommt erstmal VS-Vertr.
(vertraulich) erst danach VS-Geh. (geheim) (und danach käme noch
"streng geheim"). Ab VS-V spricht man von "amtlich geheimgehalten".
Das impliziert auch eine Serie von Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit
solchem Material (s. Verschlusssachen-anweisung,
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_31032006_IS46065201.htm
), die bei NfD noch nicht zur Anwendung kommen.

Gruß Martin

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