Am 10. März 2011 09:35 schrieb Georg Feddern <[email protected]>:
> Du hast wohl noch nicht in den Downloadbereich geschaut - mit den > Verpflichtungs- und Vertraulichkeitserklärungen und dem Link auf VS-NfD und > auf den Auszug des Strafgesetzbuchs. ;-) wobei "geheim" reine Angeberei ist. VS-NfD bedeutet "Nur für den Dienstgebrauch" und ist die kleinstmögliche Vertraulichkeitseinstufung. Darüber kommt erstmal VS-Vertr. (vertraulich) erst danach VS-Geh. (geheim) (und danach käme noch "streng geheim"). Ab VS-V spricht man von "amtlich geheimgehalten". Das impliziert auch eine Serie von Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit solchem Material (s. Verschlusssachen-anweisung, http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_31032006_IS46065201.htm ), die bei NfD noch nicht zur Anwendung kommen. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

