Hallo,

Karsten Merker wrote:
Die ODBL enthält zwar eine Share-Alike-Klausel, d.h. jemand, der
einen ODBL-lizensierten Datenbestand "öffentlich" verwendet, muss
seine Änderungen wieder unter ODBL bereitstellen, er ist jedoch
nicht verpflichtet, den CT zuzustimmen. In den OSM-Datenbestand
dürfen mit ODBL+CT aber nur Änderungen aufgenommen werden, an
denen derjenige, der sie einträgt, _alle_ Rechte hält

Das stimmt so nicht mehr; das war eine Formulierung in alten Entwuerfen, aber in der aktuellen Version der Contributor Terms ist das nicht mehr der Fall. Wenn Du Daten beitraegst, musst Du nun nur noch versichern, dass sie mit der jeweils gerade benutzten Lizenz kompatibel sind, und bei einem eventuellen spaeteren Lizenzwechsel muss sich die OSMF damit herumschlagen, dass einzelne Daten vielleicht nicht mehr kompatibel sein koennten. Das ist eine Aufweichung, die ich persoenlich schade finde, weil sie eben einen spaeteren Lizenzwechsel schwieriger macht, wenn das viele Leute tun, aber gerade fuer Faelle wie den von Dir geschilderten ist das gedacht.

(Contributor Terms Abschnitt 1a: "Indem Sie Inhalte beitragen, bestätigen Sie, dass - soweit Sie wissen - Sie das Recht haben, der OSMF die Nutzung und Verteilung der Inhalte unter den momentanen Lizenzbedingungen zu erlauben...")

ODBL+CT bieten in dieser Hinsicht also absolut keinen Vorteil
gegenüber einer Lizensierung unter PD/CC0, sie bringen aber
aufgrund der komplizierten und in vielen Fällen unklaren Lizenz
ganz massive Nachteile mit sich. Es ist als normaler Endanwender
meiner Meinung nach fast unmöglich, festzustellen, was man mit
den ODBL-lizensierten Daten nun wirklich darf bzw. welche
Auflagen man in welcher Konstellation beachten muss. Selbst die
Leute innerhalb des Projektes sind sich ja noch nicht einmal
einig, wie Teile der ODBL zu verstehen sind, wie soll das dann ein
normaler Nutzer können?

Da kann ich nur wieder sagen: 1. Das ist bei der CC-BY-SA genauso (dass sich Leute uneinig sind und dass keiner weiss, was eigentlich geht), und 2. bei der ODbL haben wir, weil die OSMF Lizenzgeber ist, wenigstens eine Deutungskompetenz, d.h. wenn irgendwas unklar ist, dann sagen wir einfach, wie wir es meinen, und so gilt es dann.

Dazu kommt, dass sich einige der sich
aus der ODBL ergebenden Auflagen bei der Nutzung der Daten in der
Praxis teilweise nur schwer oder gar nicht erfüllen lassen

Es waere interessant, zu hoeren, welche Auflagen in der Praxis schwer oder gar nicht erfuellbar sind. Mir sind keine bekannt; entweder unterliegst Du auch hier einem Missverstaendnis, oder man sollte die OSMF schleunigst ueber diesen Fehler aufklaeren, denn eine Lizenz mit unerfuellbaren Auflagen waere ja ein ziemlicher Schuss in den Ofen. (Evtl. magst Du selbst auf legal-talk schreiben, oder Du erklaerst hier, was Du meinst, und ich formuliere das dann dort.)

Fast alle der komplizierten und unklaren Regelungen der ODBL
ergeben sich aus dem Share-Alike-Erfordernis, also warum
verzichten wir nicht einfach darauf - die Share-Alike-Klausel der
ODBL bringt uns als Projekt wie oben beschrieben ohnehin
überhaupt nichts, wir bekommen geänderte Daten trotz der
Share-Alike-Klausel nicht zurück in den OSM-Datenbestand, also
sparen wir uns und den Nutzern doch den ganzen Ärger und
lizensieren den Datenbestand gleich unter PD/CC0.

Wenn die OSMF das ernsthaft vorschluege, wuerden wesentlich mehr Leute dem Projekt den Ruecken kehren als ohnehin schon. Besser finden taet' ich es auch.

Damit fiele
auch die Notwendigkeit für die ebenfalls problematischen CT (zu
denen man auch nochmal seitenweise Bedenken auflisten kann) weg,
denn eine Rechteübertragung an die OSMF ist bei PD/CC0 gar nicht
erforderlich.

Bedenken auflisten kann ich zu allem. Die meisten Juristen, die sich im Rahmen des Lizenzwechsels mit unserer Situation befasst haben, meinten, dass wir sowieso schon immer "implizite" CT hatten, und dass es eigentlich fuer die Rechtssicherheit auf allen Seiten besser gewesen waere, wir haetten die schon lang vorher explizit gemacht, voellig unabhaengig von der Lizenz (und sei es nur, dass der Nutzer versichert, nach seiner Kenntnis nicht gegen Rechte Dritter zu verstossen usw.usw.)

Hier noch eine (mehr oder weniger ;-)) kurze Zusammenstellung der
meiner Ansicht nach wichtigsten inhaltlichen Kritikpunkte an der
ODBL (es gibt noch ein paar mehr, aber die Liste wird auch so schon
zu lang) - vielleicht regt das doch den einen oder anderen dazu an,
sich Gedanken darüber zu machen, ob die ODBL wirklich die passende
Lizenz für OSM ist.

- Die Trennlinie zwischen "produced work" (darf beliebig
  lizensiert werden) und einer "derivative database" (muss unter
  ODBL lizensiert werden) ist vollkommen unklar.  Strittig ist
  beispielsweise, ob eine SVG-Grafik oder ein Vektor-PDF mit der
  Darstellung einer Karte ein "produced work" oder eine
  "derivative database" ist, für die gänzlich unterschiedliche
  Bestimmungen gelten.

Ich weiss nicht, wo Du her hast, dass das "strittig" ist. Meiner Ansicht nach wurde darueber zuletzt vor ca. 2 Jahren "gestritten". Die aktuelle Haltung der OSMF dazu steht hier:

http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Open_Data_License/Produced_Work_-_Guideline

Ich wiederhole mich: Im Gegensatz zur CC-BY-SA, wo der Lizenzgeber der Mapper ist und wo man daher nach Belieben und ohne jede rechtliche Verbindlichkeit herumdeuteln kann, was der Mapper wohl gemeint haben koennte, ist es im aktuellen Szenario so, dass die OSMF der Lizenzgeber ist, d.h. wenn die OSMF sich einigt, dass eine bestimmte Definition fuer ein "Produced Work" gilt, dann ist das auch verbindlich, und jeder kann sich drauf verlassen.

Im konkreten Fall gilt: Eine SVG-Grafik oder ein Vektor-PDF ist ganz klar ein "Produced Work". Ausser, wenn Du absichtlich (was ja technisch moeglich ist) ein gigantisches SVG aus dem ganzen Planetfile machen wuerdest mit dem einzigen Zweck, es dann wieder in eine Datenbank einzulesen - wenn Du uns also "austricksen" willst. Dann war es eine Datenbank. Das ist ein eleganter Ersatz fuer die "reverse engineering"-Klausel, die sich in einer frueheren Version der ODbL fand und die nun weggefallen ist.

Im folgenden fuehrst Du das Beispiel weiter aus unterliegst dabei einem weiteren Missverstaendnis:

  Stellt die Vektordarstellung der Karte
  im PDF eine "derivative database" dar (eine Meinung, die in der
  Lizenzdiskussion mehrfach vertreten wurde und die sich auch im
  Wiki findet), müsste der Anwender, um der Lizenz zu genügen, nun
  auch die OSM-Datenbankdatei, aus der er die Karte erzeugt hat und
  die im Zweifelsfall hunderte von Megabyte groß sein kann,
  bereitstellen.  Letzteres entweder, in dem er die zugrundelegende
  Datenbank allen Empfängern zusammen mit der "derivative
  database" - d.h. dem PDF - schickt (was wohl kaum
  realistisch ist), oder er muss sie auf unbegrenzte Zeit
bereithalten, um sie auf Anforderung bereitzustellen.

Das ist falsch, und ich schreibe jetzt extra langsam und deutlich, in der Hoffnung, dass es klar wird.

1. Die Vektordarstellung der Karte ist keine "derivative database", s.o.
2. Nehmen wir trotzdem mal an, sie waere eine; also nehmen wir an, Du wuerdest eine "derivative database" verteilen. 3. Dann ist es voellig ausreichend, genau wie jetzt auch, dass Du jedem, der diese Datenbank erhaelt, sagst: "Das hier ist aus OSM und steht unter ODbL". Fertig. Sonst nichts. Du hast damit alle Deine Pflichten erfuellt. Das steht so in Paragraph 4.6 der ODbL. 4. Du musst insbesondere nicht irgendwelche Quellen, aus denen Du Deine abgeleitete Datenbank hergestellt hast, herausgeben, oder bereithalten, oder sonst irgendwas.

Anders sieht es aus, wenn Du tatsaechlich ein "produced work" (und das ist Dein PDF) verteilst. Dann musst Du naemlich tatsaechlich Zugriff auf die Datenbank dahinter gewaehren. Dieser Zugriff kann aber auch in der Bereitstellung eines "diffs" bestehen (also mal angenommen, Du nimmst eine aktuelle OSM-Datenbank und mischst 100 POIs hinein, dann reicht es, die 100 POIs bereitzustellen), oder in Form einer algorithmischen Beschreibung ("ich habe die OSM-Datenbank genommen und alle Gebaeude geloescht" oder sowas).

Zum Thema "Aufbewahrungsfrist" gab es ein paar Diskussionen; klar ist, dass man von jemandem, der einen regelmaessig aktualiserten Server betreibt, nicht erwarten kann, dass er zwei Jahre spaeter noch den Datenstand von damals hervorzaubern kann. Das ist allerdings, und in dem Punkt muss ich Dir recht geben, noch nicht richtig formalisiert.

  Damit sind wir auch schon direkt beim nächsten Problempunkt. Die ODBL
  definiert im Gegensatz zu beispielsweise der GPL keine zeitliche
  Begrenzung der Vorhaltungspflicht, d.h. wenn der Betroffene dem
  Empfänger die zugrundeliegende Datenbank nicht gleich mitschickt
  (was im vorliegenden Fall wegen bestehender Größenbeschränkungen
  ggf. technisch gar nicht möglich wäre), ist er nach der ODBL
  verpflichtet, sie unbegrenzt lange vorzuhalten, weil ja
  irgendwann jemand kommen könnte, der die Einladung erhalten hat
  (oder sie in irgendeinem alten Mailinglistenarchiv gefunden hat)
  und seine Rechte aus der ODBL geltend machen möchte. Kann der
  Absender der Einladung dann das im Zweifelsfall vor Jahren
  einmalig für die Erzeugung der Einladung verwendete Datenbankfile
  nicht zur Verfügung stellen, hat er gegen die Lizenz verstoßen.

Ich finde es gut, dass Du Dir ueber diese Sachen Gedanken machst. Schade finde ich, dass Du Dich trotzig hinsetzt und sagst "Nein zu dieser Lizenz wegen <Liste von Dingen, die Du nie im Projekt diskutiert hast>"; waere es denn so schwer, diese Sachen auf legal-talk oder in einer Mail an die Licese Working Group zur Sprache zu bringen, damit man sie fixen kann? Es kann ja wohl in niemandes Interesse sein, dass ploetzlich jeder jahrhundertealte Daten vorhalten muss. Meistens, wenn man solche Bedenken vorbringt, passiert eine von zwei Sachen - entweder wird ein Jurist befragt, der dann sagt "ja, das hoert sich fuer den Laien so an, aber ein Gericht wuerde das nicht so sehen, weil <...>", oder es heisst "ups, ja, das muessen wir klarstellen", und dann schreibt man eine "Community Norm" dazu auf. (Im worst case sagt ein Jurist: "Das ist so kaputt, das kann man nicht mit einer Community Norm fixen", und dann gehen wir zu den ODC-Leuten hin und sagen denen, sie muessen eine Version 1.1 von ihrer Lizenz machen.)

Jochen hat sich auch ein bisschen so in die Richtung ausgedrueckt: Ich setz mich hier hin und ich warte, bis die mir eine perfekt ausgedachte Lizenz liefern, ansonsten schicke ich sie weg und sage, sie sollen spaeter wiederkommen. Denn: "SIE wollen ja was von MIR, da sollen SIE auch ihre Hausaufgaben machen!" - das ist zwar menschlich verstaendlich, aber SIE sind auch keine Uebermenschen und versuchen den Spagat zwischen Juristen und Projekt. Koennte man IHNEN nicht bei der Arbeit helfen, statt sich im stillen Kaemmerlein zu denken: "Offenbar wollten die das genau so wie es da steht, aber ich finde das doof"?

- Das nächste Problem betrifft ebenfalls die Definition einer
  "derivative database". Nach dem Text der ODBL stellt nämlich
  bereits die Auswahl von Datensätzen aus einer ODBL-lizensierten
  Datenbank die Herstellung einer "derivative database" dar, selbst
  wenn dabei kein einziger Datensatz verändert wird ("This
  includes, but is not limited to, Extracting or Re-utilising the
whole or a Substantial part of the Contents in a new Database"). Dies bedeutet, dass jemand, der JOSM startet, sich eine Region
  aus der Datenbank herunterlädt - und zwar auch dann, wenn er
  keine inhaltlichen Änderungen daran vornimmt - bereits eine
  "derivative database" erzeugt hat.  Erzeugt er nun daraus mit
  einem Renderer ein Pixelbild, so stellt dieses Pixelbild selbst
  zwar keine "derivative database" dar, aber ein "produced work
  created from the derivative database" und damit muss er nach
  Punkt 4.6 der ODBL genau wie im obigen Fall auch hier zusätzlich
  zur erzeugten Karte, obwohl sie inhaltlich keinerlei Änderungen
  gegenüber dem in der OSM-Datenbank befindlichen Datenstand
  enthält, auch die Datenbankdatei entweder mitschicken oder
lebenslang zum Abruf vorhalten.

Auch hier erlaube mir wieder, Unverstaendnis zu aeussern - Du liest die Lizenz, missverstehst sie, entscheidest Dich daher fuer ein "Nein" *und* legst Dein Missverstaendnis noch der Welt als Faktum vor, ohne jemals mit irgendwem darueber diskutiert zu haben.

Wenn Du zu so einem Schluss kommst, muss doch der erste Reflex sein: "Kann das echt sein, dass das so gewollt ist?", und dann muss man nachfragen!

Im konkreten Fall: Zunaechst einmal muesstest Du das Pixelbild ja verteilen, damit die Lizenz ueberhaupt zum Tragen kommt. Die meisten Leute verteilen aber keine aus JOSM hergestellten Pixelbilder. Angenommen mal, Du tust es doch, dann koenntest Du Dir der Share Alike-Anforderung genuegen, indem Du (4.6b) dokumentierst, in welcher Form Du diese abgeleitete Datenbank hergestellt hast. Also mal ganz praktisch:

1. Du stellst mit JOSM ein Bild her, indem Du einen bestimmten Ausschnitt herunterlaedst und dann einen Screenshot machst. Die abgeleitete Datenbank, die diesem Bild zugrundeliegt, ist ein heruntergeladener Ausschnitt.

2. Du verteilst dieses Bild, ganz normal, so wie heute auch, und machst Dir keine weiteren Gedanken.

3. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass irgendwann nach 10 Jahren jemand kommt und sagt "aeh, wo ist denn hierzu die abgeleitete Datenbank", schaust Du Dir das Bild an, erkennst, welche Gegend das ist, ermittelst die Koordinaten dazu und sagst: "Die abgeleitete Datenbank hierzu ist ein Ausschnitt mit den Koordinten .... aus OSM". Fertig. Falls Du das Bild in einer Publikation benutzt, kannst Du das auch gleich drunterschreiben, dann sparst Du Dir sogar das.

  Wie sich das mit der von den
  ODBL-Befürwortern propagierten Aussage (sinngemäß) "wenn jemand
  bloss eine Kartengrafik aus OSM-Daten erzeugt, muss er bei der
  ODBL nur dazuschreiben, dass es sich um OSM-Daten handelt und
  sich ansonsten um das ganze Lizenzgeraffel keine Gedanken machen"
  vertragen soll, erschließt sich mir nicht.

Haettest ja mal frueher eine dieser ominoesen ODbL-Befuerworter fragen koennen ;) bei allem, was direkt aus der OSM-Datenbank erstellt ist, ist das "diff", das man angeben muss, ja leer (also die in 4.6b erwaehnte Beschreibung aller Aenderungen, die Du an der Datenbank vorgenommen hast). Oder maximal sagst Du: "Ich hab OSM mit osm2pgsql in eine Postgres eingelesen" oder so.

  Um das Ganze auf die Spitze zu treiben: erstellt die OSMF exakt
  den gleichen Ausschnitt mit exakt den gleichen Daten wie der
  Anwender im vorigen Beispiel und stellt ihn genauso wie die
  Gesamtdatenbank unter ODBL zur Verfügung, der Anwender lädt
  diesen vorgefertigten Ausschnitt herunter und rendert nun exakt
  die gleichen Daten in ein Pixelbild, handelt es sich auf einmal
  nicht mehr um ein "produced work created from the derivative
  database", sondern nur noch um ein "produced work" und er muss
  die - inhaltlich exakt gleiche - Datenbankdatei nun nicht
  mitschicken oder sein Leben lang vorhalten.  Das soll ein
  normaler Endnutzer verstehen?

Ne, also ehrlich gesagt hab ich den Eindruck, dass wir in dem, was Du hier geschrieben hast, den Beweis dafuer haben, dass die ODbL offenbar tatsaechlich schwer verstaendlich ist.

Was mich nach wie vor wundert, ist Deine Bereitschaft, ganz selbstverstaendlich davon auszugehen, dass die Macher der ODbL eine voellig unpraktikable Lizenz auf die Beine gestellt haben ;)

- Problematisch wird es auch, wenn jemand eine Slippymap betreiben
  möchte, die mit Aktualisierungen arbeitet.  Es wird also einmal
  ein Planet heruntergeladen, damit hat man zunächst die
  "database".  Die aus diesem Planet erstmalig vollständig
  erzeugten Tiles sind dann normale "produced works" und noch
  weitgehend unproblematisch.  In dem Moment, wo eine
  Aktualisierung über ein Diff aus den aktuellen OSM-Daten erfolgt,
  wird aus der "database" eine "derivative database" und aus den
  Tiles ein "produced work from a derivative database".  Damit ist
  der Betreiber der Slippymap nach der ODBL verpflichtet, jedem,
  der irgendwann mal ein Tile von diesem Tileserver abgerufen hat,
  den zum Zeitpunkt der Tile-Erzeugung aktuellen Stand der
  "derivative database" zum Download zur Verfügung zu stellen, und
  zwar lebenslang

Total unpraktikabel, laengst abgehakt, haette Dir jeder auf legal-talk sofort erklaeren koennen. Steht auch im Wiki in gruen auf http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Open_Data_License/Closed_Issues, gleich der erste Kasten. Wenn in der Lizenz von einer "Datenbank" die Rede ist, dann ist das nicht unbedingt eine ganz konkrete Instanz mit allen Daten zum Zeitpunkt X. Es reicht, wenn Du sagst: "Das war eine zu dem Zeitpunkt aktuelle Version der OpenStreetMap-Datenbank". Du musst die nicht vorhalten und auch nicht auf Anfrage eine historische Version synthetisieren. Wie sollte das denn gehen? Da waere die Lizenz doch das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist.

- Die Lizenz enthält keine Definition von "substantial extract".
  Damit ist vollkommen unklar, welche oder wieviele Bestandteile
  eines OSM-Datensatzes ohne Lizenzbeschränkung verwendet werden
  können und ab wann die Beschränkungen der ODBL greifen.  Die als
  Lösung angeführten "Community Guidelines" helfen hierbei leider
  überhaupt nicht, denn sie sind a) nicht Bestandteil der Lizenz
(und nur die gilt im Verhältnis zum Nutzer)

Das "substantial" steht genau so in der EU-Datenbankdirektive; auch dort ist es nicht genau definiert. Es ist eine Auslegungssache fuer die Gerichte. Nach einvernehmlicher Auffassung der Juristen, die die OSMF in dieser Sache beraten haben, wird ein Gericht in der Regel davon ausgehen, dass die vom Herausgeber publizierten Richtlinien Anwendung finden, und genau das sind die "Community Guidelines".

>   und b) für weitere
  Bearbeiter, die abgeleitete Datenbanken unter der ODBL
  bereitstellen, nicht bindend - der Bearbeiter kann ganz andere
  Vorstellungen von "substantial" haben als das, was in den
  OSM-Community-Guidelines steht.  Ein Nutzer hat also keine
  Möglichkeit, festzustellen, was er nun darf und was nicht, denn
  er muss ja die Lizenzbedingungen gegenüber allen Lizenzgebern
  erfüllen und nicht nur gegenüber der OSMF.

Nein, auch da unterliegst Du einem Missverstaendnis, denn jemand, der eine derived database herausgibt, ist selbst nicht der Lizenzgeber (4.8 "you may not sublicense the database") und hat deswegen nicht die Deutungshoheit, die die OSMF hat.

  Der Wortlaut von Punkt 4.3 der ODBL spricht davon, dass die
  zugrundeliegende "database" unter der angegebenen URL verfügbar
  ist ("is available").  Reicht es nun aus, dass die "database" zum
  Zeitpunkt der Linksetzung verfügbar _war_ oder ist der Anbieter
  des "produced work", in diesem Fall also der Tiles, verpflichtet,
  für die gesamte Zeit, in der er das "produced work" anbietet,
  sicherzustellen, dass die "database" garantiert verfügbar _ist_.

Darauf hab ich zwar jetzt keine Antwort sofort parat, das muesste man mal auf legal-talk zur Sprache bringen. Wir hatten diese Diskussion mal, und zwar war da die Frage: Wenn irgendwo in Afrika jemand mit geringer Bandbreite Tiles produziert, kann man von dem ja kaum erwarten, dass jeder von ihm einen Planet runterladen kann. Ich bin mir aber gerade nicht sicher, was da die Loesung war.

Also, zusammenfassend: Das meiste, was Du kritikwuerdig findest, sind einfach nur Missverstaendnisse, die Du besser durch Nachfragen aufgeklaert haettest, anstatt Dich hier aufs Pult zu schwingen und Deine Irrtuemer als Fakten hinzustellen. Offenbar ist die Lizenz tatsaechlich so kompliziert, dass es relativ leicht ist, sie gruendlich falsch zu verstehen - wobei ich glaube, dass ein kleiner "reality check" ab und zu geholfen haette. Zu den Schluessen, die Du gezogen hast, kann man ja eigentlich nur kommen, indem man jedem, der diese Lizenz erarbeitet hat oder gut findet, jede Intelligenz abspricht. Da gehoert schon ein sehr gesundes Selbstvertrauen dazu ;)

Dein Input waere auf legal-talk willkommen. Die License Working Group sucht auch noch nach 1-2 Leuten, die Lust haben, mitzuarbeiten - vielleicht kannst Du ja mithelfen, dafuer zu sorgen, dass die Sache fuer alle klarer wird?

Bye
Frederik

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