Moin!

Am 17.05.2011 16:19, schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
Am 17. Mai 2011 14:30 schrieb Falk Zscheile<[email protected]>:
Verordnungen haben den Vorteil, dass aus ihnen der
Inhalt ohne weiteres entnommen werden kann ...  Für die
Karten im Anhang einer Verordnung gilt das leider auch nicht ohne
weiteres.


dagegen sollte man auch mal vorm Verfassungsgericht (oder
Bundesverwaltungsgericht?) klagen: wenn man die Verordnung ohne die
Karte nicht verstehen kann, dann sollte die Karte doch auch gemeinfrei
sein,

Eine Klage kostet viel Geld und führt wahrscheinlich zur Erkenntnis, dass es formal ausreicht, wenn eine Karte im unbeleuchteten Keller in einem verschlossenen Aktenschrank in einem unbenutzten Klo mit der Türbeschriftung "Vorsicht Bissiger Leopard!" ausliegt.

Erfolgversprechender wäre wahrscheinlich eine Petition an den Deutschen Bundestag. Wenn sich so viele Mitunterzeichner finden, dass die Petition wahrgenommen und beraten wird, kommen jedenfalls die Argumente auf den Tisch. Da eine Freigabe solcher Geodaten fast nichts kostet und heute jede Partei offiziell die Bürgerbeteiligung fördern will, sehe ich eine kleine Erfolgschance.

Falls Interesse besteht, schreibe ich einen Petitionstext und reiche diesen nach einer Diskussion ein.

Viele Grüße, Stephan


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