Hallo, Am Dienstag 14 Juni 2011 00:25:25 schrieb Garry: > > Beim Hotel steht das (zeitbegrenzte) Wohnen im Vordergrund, die Gerade das ist der große Unterschied: zeitbegrenzt. Sonst würde ja z.B. auch der Kündigungsschutz für Hotelzimmer gelten...
> Dienstleistungen der Angestellte > hängen damit direkt zusammen und bleiben im Haus. Bei Bürobauten wird > die Dienstleistung in der Regel > für Kunden ohne Zusammenhang mit den Baulichkeiten erbracht. > Sonst müsste man ja auch Wohneinheiten mit Räumlichkeiten für > Hausmeisterdienste den "comercials"zuordnen... Wenn der Hausmeisterdienst auch Schuhe putzt, Getränke serviert, die Zimmer aufräumt, Koffer trägt, Frühstück ans Bett bringt und ein Restaurant (vielleicht noch mit Spielbank) betreibt, könnte man darüber nachdenken. Ich weiß ja nicht, wie du so wohnst ;-) Ansonsten ist ein eventueller Hausmeister eine nachgeordnete Nutzung, die für die Einordnung als residential unschädlich ist (Frei nach Steuerrecht) Aber für ein Hotel passt residential einfach nicht. Lesenswert: <http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngebiet> "Hotels, sonstiges nichtstörendes Gewerbe, ", auch hier das Hotel als Gewerbe auf einer Stufe mit Tankstellen und im Text der deutliche Unterschied zwischen dauerhaftem Wohnen und anderen Aufenthaltsformen. Am besten wäre wohl landuse=hotelzone. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

