Am 24. Juli 2011 09:09 schrieb Walter Nordmann <walter.nordm...@web.de>:
> access=private, wie in der Dornbreite 247ff, bitte nur, wenn da wirklich ein
> Schild "privat" steht.


"privat-Durchgang verboten" müsste da m.E. stehen (wenn da nur
"Privatstraße" steht, dann heisst das noch nichts für den access, der
kann durchaus trotzdem rechtlich garantiert sein). Wobei eine
Einfriedung (Zaun etc) auch ohne Schild und auch wenn das Tor offen
steht eindeutig und verbindlich signalisiert, dass es sich um einen
privaten Bereich handelt.

Gruß Martin

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