Am 29. August 2011 03:18 schrieb "Christian Müller" <[email protected]>:
> Womit auch eine allg. Regel flachfällt..  Zusätzlich bezweifele ich, dass 
> "grundstücksscharfes" Mappen ohne Amtsdaten Sinn macht. Ist es nicht eher ein 
> Minenfeld, wenn das Luftbild mit einer vermeintlichen Grundstücksgrenze 
> frohlockt, die im Flächennutzungsplan des Amtes doch ganz wo anders liegt?


Es geht nicht darum, ob die Grenze einen Meter weiter links oder
rechts gezeichnet ist, sondern darum, dass man ruhig auch ein
einzelnes Grundstück mit seiner Nutzung bezeichnet, sofern diese
extrem vom Rest abweicht (z.B. eine Fabrik im Wohngebiet, davon gibt
es mittlerweile wenige, würde ich niemals mit landuse=residential
taggen, sofern man sie kennt). Solche Nutzungen sind normalerweise
auch auffällig wenn man durch das Gebiet geht, meistens ist da eine
Mauer drum rum und/oder asphaltierte Flächen, so dass man
normalerweise schon erkennen kann, bis wo das geht. Vermeintliche
Grundstücksgrenzen die eigentlich ganz wo anders liegen sind die große
Ausnahme da fast alle Besitzer ihr Grundstück maximal ausnutzen (und
sei es durch Gartengestaltung etc.).


>> Rechtlich gesehen gehören zumindest in Deutschland die Straßen
>> explizit nicht zur Nutzung, aber das muss für OSM nichts heissen. Wie
>> es in OSM sinnvoll ist das diskuttieren wir ja gerade kontrovers.
> Referenz?  Hast Du dazu einen passenden link?


Dazu habe ich parallel was geschrieben. Im Flächennutzungs- und
Bebauungsplan (letzterer entspricht m.E. eher unserem "Maßstab") wird
unterschieden in Verkehrsflächen und Grundstücke (und noch ein paar
mehr Flächenarten, s.z.B. BauGB §5,
http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BJNR003410960.html#BJNR003410960BJNG003603301
).


> Je nachdem, tendiert man dann eher zu rechtskonformen oder -abweichenden 
> Definitionen für OSM, allerdings bringen rechtskonforme Definitionen wieder 
> mehr Wunsch nach amtlicher Korrektheit, die ohne Freigabe schwer zu erreichen 
> ist.


um "amtliche Korrektheit" gehts mir überhaupt nicht, solche Pläne kann
es naturgemäß nur vom Amt geben.

Gruß Martin

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