Am 29. August 2011 14:49 schrieb Frederik Ramm <[email protected]>:
> Es stand uebrigens auch da "an area of land having *predominantly* 
> residential houses...".


ja, wobei nicht klar ist, wie groß "an area" sein kann/soll. Wenn man
die Fläche groß genug wählt, kann man auch Fabriken und Bürohochhäuser
statistisch als Wohngebiet deklarieren. Wenn man die Granularität auf
Grundstücksebene setzt macht der Satz immer noch Sinn.


> Deine Interpretation war ja wohl "man kann erstmal ein Geschaeft im
> residential stehen lassen, aber das ist ungenau und wird hoffentlich dann
> irgendwann gefixt". Das halte ich, wie mehrfach erlaeutert, fuer Quark. Der
> Backer vorn am Eck befindet sich MITTEN IN EINEM WOHNGEBIET, und nicht etwa
> auf einer kleinen Gewerbegebiets-Insel, die nur wegen meiner persoenlichen
> Faulheit noch nicht als solche erfasst ist.


+1, sehe ich beim Bäcker (und allen möglichen anderen Geschäften)
genau gleich (ist also nicht meine Interpretation). Ausser es ist ein
Bäckereigroßbetrieb (der dort in D vermutlich nie und nimmer
zugelassen würde) der die halbe Stadt beliefert.

Gruß Martin

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