Martin Koppenhoefer schrieb: >Am 4. September 2011 18:09 schrieb Frederik Ramm <[email protected]>: >> On 09/04/2011 04:56 PM, malenki wrote: >>> Gerade wurde ich auf eine doppelte Grenze aufmerksam gemacht.¹ >>> Der Ersteller hat auf seiner Benutzerseite im Wiki² geschrieben, >>> dass er die Daten unabhängig von der Original-Karte der dafür >>> gekauften DVD erstellt hat(!). > >> Ich denke, Du hast recht. Ich wuerde nicht gleich mit dem >> Vorschlaghammer auf den Macher losgehen - unter gestandenen >> Kartographen haelt sich hartnaeckig die Meinung, dass man, wenn man >> irgendwas irgendwo "abpaust", keine Copyrightprobleme hat. > >wobei es nicht irgendwas ist, sondern Grenzen. Irgendwo müssen die >doch so veröffentlicht werden, dass man sie "bekommen kann"? > >Während ich allgemein bei Ableitungen aus der K5 das gleich sehe >(hatte ihn ja auch auf der Berliner Liste darauf hingewiesen), so >liegt im Speziellen hier doch evtl. die Sache anders, weil es um >Grenzdaten geht? Immerhin ist die K5 eine amtliche Karte und die Lage >der Grenzen kann eigentlich nicht geschützt sein, oder doch? Ich frage >mal so naiv, weil ich es wirklich nicht weiss.
Dies: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Potential_Datasources#Rechtsgrundlage interpretiere ich so, dass man Kartenmaterial nur dann verwenden kann, wenn dieses als Teil der Satzung veröffentlicht wird. Wenn in der Satzung sinngemäß steht: "Der Grenzverlauf kann Karte XY entnommen werden.", ist die Karte kein Teil der Satzung, mithin "ganz normal" urheberrechtlich geschützt. Ansonsten könnte man jede Karte hernehmen und sagen: Die Nationalparks/die Grenzen wurden vom Gesetzgeber festgelegt, also darf ich sie abmalen. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

