Am 4. September 2011 23:35 schrieb malenki <[email protected]>: > Dies: > http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Potential_Datasources#Rechtsgrundlage > interpretiere ich so, dass man Kartenmaterial nur dann verwenden kann, > wenn dieses als Teil der Satzung veröffentlicht wird. > > Wenn in der Satzung sinngemäß steht: "Der Grenzverlauf kann Karte XY > entnommen werden.", ist die Karte kein Teil der Satzung, mithin "ganz > normal" urheberrechtlich geschützt.
das ist wohl auch die Auffassung, die die Vermessungsämter vertreten. > Ansonsten könnte man jede Karte hernehmen und sagen: Die > Nationalparks/die Grenzen wurden vom Gesetzgeber festgelegt, also darf > ich sie abmalen. jede Karte sicher nicht, amtliche Karten evtl. schon eher, aber nach obiger Rechtsauffassung wohl auch eher nicht. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

