Am 4. September 2011 23:35 schrieb malenki <[email protected]>:
> Dies:
> http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Potential_Datasources#Rechtsgrundlage
> interpretiere ich so, dass man Kartenmaterial nur dann verwenden kann,
> wenn dieses als Teil der Satzung veröffentlicht wird.
>
> Wenn in der Satzung sinngemäß steht: "Der Grenzverlauf kann Karte XY
> entnommen werden.", ist die Karte kein Teil der Satzung, mithin "ganz
> normal" urheberrechtlich geschützt.


das ist wohl auch die Auffassung, die die Vermessungsämter vertreten.


> Ansonsten könnte man jede Karte hernehmen und sagen: Die
> Nationalparks/die Grenzen wurden vom Gesetzgeber festgelegt, also darf
> ich sie abmalen.


jede Karte sicher nicht, amtliche Karten evtl. schon eher, aber nach
obiger Rechtsauffassung wohl auch eher nicht.

Gruß Martin

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