Am 29. Januar 2012 11:54 schrieb Steffen Heinz <[email protected]>:
> Am 29.01.2012 11:45, schrieb Tirkon:
>>
>> Martin Koppenhoefer<[email protected]>  wrote:

>> Die Frage ist bei militärischen Anlagen wohl nicht die, ob man sie
>> zeichnen kann, sondern ob man darf. Kasernen in Deutschland zu
>> fotografieren oder sonstwie zu dokumentieren, kann als Straftat
>> gewertet werden.
>
> ???
> WO hast du denn das her?

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__109g.html

Ich habe hierzu auch einen kurzen Abschnitt im FOSSGIS-Tagungsband
2011 auf S.~13 geschrieben.

Gruß, Falk

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