Am 29. Januar 2012 12:09 schrieb misterboo <[email protected]>: > Aus Wikipedia: > > http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Luftbildaufnahmen_und_milit.C3.A4rische_Anlagen > Aus § 5 Abs. 2 > Schutzbereichgesetz ergibt sich, dass ein gekennzeichneter Schutzbereich > nicht ohne Genehmigung fotografiert werden darf.
Das Fotografieren kann in diesem Zusammenhang als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, § 27 Abs. 1 Nr. 2 SchBerG.[1] Dieser Tatbestand betrifft aber nicht den Mapper, der von einem Luftbild abmalt, sondern nur den Fotografen. Bei § 109 g StGB kann auch das Abzeichnen von Luftbildern unter Umständen den Tatbestand erfüllen. Veröffentlichte Entscheidungen aus den letzten 20 Jahren gibt es zu diesem Thema kaum/nicht. Das heißt aber nicht, dass sich ein Staatsanwalt dieses Themas nicht einmal annimmt. Gruß, Falk [1] http://www.gesetze-im-internet.de/schberg/__27.html _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

