Am 29. Januar 2012 12:09 schrieb misterboo <[email protected]>:
> Aus Wikipedia:
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Luftbildaufnahmen_und_milit.C3.A4rische_Anlagen
> Aus § 5 Abs. 2
> Schutzbereichgesetz ergibt sich, dass ein gekennzeichneter Schutzbereich
> nicht ohne Genehmigung fotografiert werden darf.

Das Fotografieren kann in diesem Zusammenhang als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden, § 27 Abs. 1 Nr. 2 SchBerG.[1] Dieser Tatbestand
betrifft aber nicht den Mapper, der von einem Luftbild abmalt, sondern
nur den Fotografen. Bei § 109 g StGB kann auch das Abzeichnen von
Luftbildern unter Umständen den Tatbestand erfüllen. Veröffentlichte
Entscheidungen aus den letzten 20 Jahren gibt es zu diesem Thema
kaum/nicht. Das heißt aber nicht, dass sich ein Staatsanwalt dieses
Themas nicht einmal annimmt.

Gruß, Falk

[1] http://www.gesetze-im-internet.de/schberg/__27.html

_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an