Hallo,

On 02/29/12 08:53, Wolfgang wrote:
Wie das für den Zeitpunkt nach dem 1.4. ist weiß ich allerdings auch
nicht.

Zunaechst einmal ist der 1.4. nicht in Stein gemeisselt. Man muss auf jeden Fall darauf warten, dass die OSMF verkuendet "ab jetzt sind die Daten ODbL". Davor aendert sich nichts.

Abgeleitete Werke wie Landkarten, Navi-Dateien etc: beliebig.

Das stimmt in dieser Allgemeinheit nicht.

Zunaechst einmal muss zwischen "produced works" (= ein abgeleitetes Werk, das keine Datenbank ist) und "derivative databases" (= ein abgeleitetes Werk, das eine Datenbank ist) unterschieden werden.

Eine gedruckte Landkarte ist sicher ein "produced work"; eine "Navi-Datei" koennte auch eine Datenbank sein. (s.a. http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Open_Data_License/Produced_Work_-_Guideline, leider in dieser konkreten Frage nicht so hilfreich).

Fuer ein "produced work" gilt:

* Der Empfaenger muss darauf hingewiesen werden, dass das Produkt aus einer ODbL-Datenbank erstellt wurde und wo diese Datenbank erhaeltlich ist; * Falls es sich bei der Datenbank nicht um die "Original-OSM-Datenbank" handelt, sondern um eine abgeleitete Datenbank (was meistens der Fall sein duerfte), so muss der Hersteller des Werkes entweder diese Datenbank verfuegbar machen oder in nachvollziehbarer Form angeben, wie man sie erstellen kann. * Falls fuer diese Herausgabe der zugrundeliegenden Datenbank ein physisches Medium gewaehlt wird, darf der Herausgeber sogar Geld dafuer verlangen, aber "no more than a reasonable production cost". * Unter welcher Lizenz man das "produced work" rausgibt, darf man sich frei aussuchen, aber es gibt die Meinung, dass, falls diese Lizenz eine Weitergabe des Werkes gestattet, die Quellangabe gesichert sein muss; diese Meinung ist nicht unumstritten, aber wenn sie zutrifft, dann bedeutet dass, dass zum Beispiel "alle Rechte vorbehalten", "CC-BY-SA" oder "CC-BY" zulaessige Lizenzen fuer ein "produced work" waeren, "CC0" oder "Public Domain" aber nicht.

Fuer eine "derivative database" gilt:

* Sie muss unter der ODbL-Lizenz stehen, und der Empfaenger der Datenbank muss darauf aufmerksam gemacht werden; die Quelle muss angegeben werden; falls die Daten irgendwie verschluesselt oder DRM-geschuetzt o.ae. sind, muss eine ungeschuetzte Version parallel angeboten werden.

In beiden Faellen gilt:

* Wenn von "muss angeboten werden" oder "verfuegbar machen" die Rede ist, dann heisst das nicht unbedingt, dass man einen Downloadlink dafuer hat; es reicht auch ein Hinweis a la "die Quelldatenbank wird nach Anfrage an [email protected] zur Verfuegung gestellt" oder so.


Von der OSMF gibt es noch keine ganz konkreten praktischen Aussagen zu dem ganzen Thema. Das folgende ist also allein auf meinem Mist gewachsen:

Nehmen wir mal an, ein Tileserver-Betreiber hat einen Tileserver mit den Kacheln nur fuer Deutschland. Er will nach der Umstellung seine Kacheln weiter unter CC-BY-SA anbieten (kein Problem). Er muss nun die Attribution umstellen von

"Data Copyright OSM contributors, CC-BY-SA 2.0"

auf

"Tiles licensed CC-BY-SA 2.0, based on OpenStreetMap data which is available under ODbL here <link>."

und auf Anfrage muesste er zudem, weil er ja eine "derivative database" hat und seine Tiles nicht direkt aus OSM-Daten errechnet, entweder seine abgeleitete Datenbank verfuegbar machen (laestig!) oder angeben, wie man sie erstellt (etwa: "Ich rufe osm2pgsql mit folgenden Parametern auf...").

In der Praxis waere es eventuell akzeptabel, einfach nur "Tiles licensed CC-BY-SA 2.0, based on OpenStreetMap data" zu schreiben, denn die Lizenz verlangt nur:

"You must include a notice associated with the Produced Work reasonably calculated to make any Person that uses, views, accesses, interacts with, or is otherwise exposed to the Produced Work aware that Content was obtained from the Database, Derivative Database, or the Database as part of a Collective Database, and that it is available under this License."

Also auf deutsch, man muss einen Vermerk anbringen, der "geeignet gestaltet ist" um alle, die die Karte sehen, darauf aufmerksam zu machen, wo die Daten herkommen und dass sie unter ODbL stehen; man koennte auf dem Standpunkt stehen, dass allgemein bekannt (oder trivial herausfindbar) ist, dass OSM die ODbL benutzt und dass es deswegen ausreicht, "based on OpenStreetMap data" zu schreiben.

Das sind aber so Auslegungssachen, bei denen ich noch auf eine deutliche Aussage der OSMF hoffe, so dass wir es dann alle einfach so machen koennen, ohne uns lang Gedanken zu machen,

Bye
Frederik

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