Hi,

On 02/29/12 13:47, Martin Koppenhoefer wrote:
Dann reicht es ja nicht, zu sagen: holt Euch die DB von OSM,
importiert sie mit diesem Style und osm2pgsql, weil damit ja nicht der
gleiche Stand erreicht werden kann.

Genau.

Als Alternative bleibt dann, die
komplette Datenbank zum Download anzubieten.

Genau. Oder, technisch denkbar, ein "diff", das Du erstellst, indem Du parallel einen normalen osm2pgsql-Import machst und dann beide vergleichst.

Wenn man nun einen Dump
auf einem kleinen Heimrechner mit dyndns-Zugang und normalem ADSL zum
Download anbietet, dann ist das zwar in gewisser Weise ein "Verfügbar
machen", aber bis der Dump und Download fertig wäre, sind die Daten ja
jeweils schon wieder recht alt (d.h. es wird immer eine Differenz
geben zum aktuellen Stand der DB).

Ja, das macht nichts.

Wie oft müsste man denn den Dump
anbieten, und wie aktuell muss der jeweils sein? Wie schnell muss der
herunterladtbar sein, damit es sich noch um ein "zur Verfügung
stellen" handelt?

Das ist weder in der Lizenz noch von der OSMF festgelegt. Vom Gefuehl her wuerde ich sagen, ein Dump pro Monat ist ausreichend.

Als kleiner Kartenproduzent, der nicht nur mit osm2pgsql ohne weiteres
Filtern seine DB füttert, der aber trotzdem keine professionellen
Kapazitäten zur Verfügung hat, kann man doch dieser Lizenz kaum
nachkommen, oder?

In Deinem Beispiel koennte der "kleine Kartenproduzent" ja einfach mitloggen, welche Objekte er von Hand loescht, und die Liste dieser SQL-Befehle dann bereitstellen. Wenn ihm nicht mal das zuzumuten ist, dann geht's halt nicht.

auch ein produced work ist doch irgendwie noch eine Datenbank in dem
Sinne, dass man zumindest teilweise die DB daraus wieder
"reengineeren" kann

Ja. Aber es ist nicht primaer dafuer gemacht.

z.B. die Karte "durchpausen" und Straßennamen
kopieren oder so. Da dadurch keine komplett freie DB entstehen darf,
sondern diese wieder eine derivative database wäre, muss diese
Einschränkung doch auch irgendwie demjenigen mitgeteilt werden, dem
ich die Tiles oder ein anderes produced work zur Verfügung stelle,
oder?

Nein, muss sie nicht. Die ODbL hatte frueher so einen Paragraphen, in dem explizit stand, dass bei Re-Engineering von Produced Works in eine Datenbank wieder die ODbL zum Tragen kommt. Dagegen haben Leute protestiert, denn eine solche Klausel haette beduetet, dass man Produced Works niemals unter der CC-BY-SA oder so rausgeben haette koennen, da diese Art von Lizenz keine Zusatzbedingungen ("aber wenn Du re-engineerst, dann...") erlauben.

Inzwischen ist die Auffassung der Juristen, dass auch *ohne* einen expliziten Hinweis beim Zusammensetzen einer Datenbank aus Produced Works automatisch das Datenbankrecht gilt und fuer die Nutzung einer solchen Datenbank die Zustimmung des Datenbankherstellers erforderlich ist.

Das ist etwa so, wie wenn ich ein Kuchenrezept patentieren lasse und es Dir danach unter CC-BY-SA aushaendige. Beides ist kein Problem, und Du kannst das Rezept auch lesen und weitergeben und vervielfaeltigen, soviel Du willst. Aber wenn Du es nutzen willst, um einen Kuchen zu backen, brauchst Du (trotz CC-BY-SA) die Einwilligung des Patentinhabers. Genauso hat das Datenbankrecht auch seinen "eigenen Kanal", der unabhaengig davon ist, auf welche Weise und unter welcher Lizenz die Daten zu Dir gelangt sind.

Inwiefern das auch funktioniert, wenn man in einem Land ohne Datenbankrecht lebt, weiss ich allerdings nicht.

Bye
Frederik

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